Start Verbraucherschutz VELUVIA aus der „Höhle der Löwen“ und die Kritik der Verbraucherzentrale

VELUVIA aus der „Höhle der Löwen“ und die Kritik der Verbraucherzentrale

486

Es ist zwar eine interessante Sendung, aber eben auch viel Show dabei und manchmal nicht nachvollziehbar, welchen Vorteil so manche Produkte haben sollen, die dort in der VOX-Sendung vorgestellt werden. Eines dieser Produkte ist das Nahrungsergänzungsmittel VELUVIA, bei dem die „Löwen“ dann „Feuer und Flamme“ waren. Im Nachhinein werden sie dies nun aber sicherlich auch kritisch sehen, denn nach dem Erfolg in der Sendung „Höhle der Löwen“ ließen kritische Stimmen nicht lange auf sich warten. Prädestiniert ist in diesem Zusammenhang natürlich immer die Verbraucherzentrale, die sich solcher Produkte auch gerne annimmt und diese dann einmal „zerlegt“. Genau das hat die Verbraucherzentrale Hamburg dann mit dem Produkt VELUVIA getan und letztlich kein gutes Haar an dem Produkt gelassen.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg heißt es dazu:

„Veluvia „Green“ besteht aus einem Mix von 14 verschiedenen Obst- und Gemüse-Pulvern und -Extrakten sowie Grüntee-Extrakt – sogar in Bio-Qualität. Was da genau extrahiert wird, ist unklar. Doch uns geht es ohnehin erst einmal um die Menge des Pulvers.

Nach den Angaben von Veluvia liefern zwei der „Green“-Kapseln eine Tagesportion. Zusammen wiegen die beiden Kapseln nach unseren Berechnungen aus den Angaben auf der Internetseite rund 1,1 Gramm.

Beispiel: Bei 2 Prozent Erdbeer- oder 5 Prozent Brokkolipulver – wie deklariert – macht das rund 0,02 Gramm Erdbeerpulver und 0,06 Gramm Brokkolipulver pro Tag. In der 30-Tage-Packung sind es dann sensationelle 0,67 Gramm Erdbeerpulver und 1,68 Gramm Brokkolipulver.

Grob über den Daumen gepeilt könnte das höchstens einem Drittel einer frischen Erdbeere und einem kleinen Einzelröschen Brokkoli pro Monat (!) entsprechen.“

Nun für den Hersteller ist das sicherlich ein nicht wegzudiskutierendes Problem, welches er da mit der Berichterstattung zu seinem Produkt hat. Das Unternehmen hat aber immerhin bei so manchen Punkten auch nachgebessert.

Auch das geschah aber anscheinend nur auf rechtlichem Druck, denn das Unternehmen hat nun wohl auch eine Unterlassungserklärung abgeben müssen gegenüber dem Verband Sozialer Wettbewerb, wonach Werbeaussagen wie „Frühjahrsputz für den Körper“, „wirkt reinigend und entgiftend“ und „effektive Entgiftungskur“ für das Mittel „Detox“ nicht mehr erlaubt sind. Auch bei der irreführenden Auslobung „ohne Zusatzstoffe“ hat die Firma nachgebessert. Bei den Artikelbeschreibungen der einzelnen Produkte steht jetzt „Ohne Zusatzstoffe im Inhalt der Kapsel“. Davor wurde noch mit dem USP „Ohne Zusatzstoffe“ geworben, obwohl der Zusatzstoff E 464 (Hydroxypropylmethylcellulose) verarbeitet wird. Der Hinweis ist auch auf der Startseite verschwunden.

So arbeitet man sich scheinbar Stück für Stück an eine ordentliche Werbeaussage heran, nur ob das dann noch das Produkt selber „retten kann“, wird der Verbraucher entscheiden müssen. Derjenige, der das Produkt kauft, den interessiert dann letztlich auch ein kritischer Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg sicherlich eher wenig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein