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RA Tilp zu Sammelklagen

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In den letzten Wochen wurden in den Medien angesichts von großen Massenschadensfällen wie Dieselgate oder Industriekartellen häufig so genannte Sammelklagen gefordert. Sie haben in Ihrer Kanzlei mit vielen solchen Fällen zu tun. Worum geht es in der Diskussion um Sammelklagen?

In der Tat reden zur Zeit viele über die Einführung von Sammelklagen, und jeder versteht etwas anderes darunter. Der Oberbegriff ist kollektiver Rechtsschutz. Dafür gibt es in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedliche Instrumente. Es gibt Sammelklagen, Massenklagen, Gruppenklagen oder auch Klagehäufungen, bei der sich mehrere Kläger zusammen tun. Diese Fälle haben immer eines gemeinsam: Viele Geschädigte sind auf gleiche Art und Weise betroffen. Wenn in einem solchen Fall jeder Einzelne seine Interessen verfolgen muss, dann führt das dazu, dass Zigtausende klagen.

In den USA gibt es die Möglichkeit der „Class Action“. Dabei müssen nur wenige klagen. Das Gericht sucht sich dann einen „Lead Plaintiff“, einen Hauptkläger aus. Dann wird eine sogenannte Klasse zugelassen bzw. zertifiziert, deswegen „Class Action“. Wenn ein solches Verfahren läuft, dann heißt das für alle, die dieser „Klasse“ angehören, aber nicht geklagt haben, dass die Verjährung automatisch gehemmt ist. Sie können sich dann in Ruhe zurück lehnen und nicht zusätzlich die Justiz mit den immer gleichen Rechts- und Tatsachenfragen strapazieren. So etwas haben wir in Deutschland nicht.

Wie sieht die Rechtssituation in Deutschland aus?

In Deutschland gibt es durchaus Mechanismen des kollektiven Rechtsschutzes – die Streitgenossenschaft, die Prozessverbindung, das KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) oder das UKlaG (Unterlassungsklagengesetz). Aber eine Sammelklage in der Art, dass ein Untätiger auch profitiert, das haben wir in Deutschland nicht.

Würden Sie sagen, dass der Gesetzgeber in Deutschland eher die Industrie als die Geschädigten schützen will?

Definitiv. Das leuchtet ja auch unmittelbar ein. Wenn nur der seine eigene Verjährung hemmt, der aktiv wird, heißt das: Bei den meisten verjähren ihre Ansprüche. Statistisch gesehen gibt es weniger als 5 Prozent an Geschädigten, die überhaupt aktiv werden. Das nennen wir die „rationale Apathie des Opfers“.

Und darin liegt der politische Sprengstoff. Kaum ein Politiker in Deutschland und Europa will wirklich ein System etablieren, bei dem die Verjährung automatisch gehemmt ist. Der Untätige müsste dann nämlich gar nichts tun und auch kein Geld in die Hand nehmen. Wenn es gut ausgeht in der „Class Action“, dann profitieren später auch die Untätigen. Das will der Gesetzgeber nicht.

In Brüssel gibt es seit über zehn Jahren immer wieder den Versuch eine europäische Sammelklage einzuführen. 2013 gab es eine Empfehlung der EU-Kommission, dass alle Mitgliedstaaten ihre Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes binnen zweier Jahre auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls kollektive Rechtsschutzverfahren einführen. Die zwei Jahre sind um und nichts ist passiert. Das sagt viel über den politischen Willen aus. Deutschland ist dabei der größte Bremser der europäischen Sammelklage. Der größte Lobbyismus kommt von Deutschland – denn die Industrie will das nicht.

Wie effizient sind die deutschen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf den Schutz der Geschädigten?

Nehmen wir einfach mal das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz „KapMuG“. Es wurde im November 2005 erlassen. Es entstand als Reaktion auf die Telekom Klagen. Unsere Kanzlei hat damals die erste Klage eingebracht. Folge war, dass 17.000 Menschen geklagt haben. Darauf kam das KapMuG, aber das kannte weder die automatische Verjährungshemmung noch die sogenannte „Billig-Lösung“ für die Verjährungshemmung.

Der Reformgesetzgeber hat das 2012 in Teilen geändert. Das reformierte KapMuG kennt immer noch keine Verjährungshemmung, es sieht aber eine Billiglösung vor: Man kann gegen eine schmale Gebühr und ein vergleichbar geringes Risiko seine Ansprüche anmelden, soweit sie dem Sachverhalt entsprechen, der auch im Musterverfahren streitgegenständlich ist. Wenn das Musterverfahren dann gut läuft, gibt es zwar keine automatische Bindungswirkung aber die Verjährung ist gehemmt. Und das beklagte Unternehmen wird es dann ja in der Regel nicht auf eine Flut von Folgeprozessen ankommen lassen, sondern selber auch eine Lösung für diese Gruppe anbieten.

Der Rechtsausschuss wollte 2012 keine weitergehende Reform. Man wollte Trittbrettfahrer verhindern. Wer einen Anspruch geltend machen will, so sehen es die Experten, der muss zumindest ein kleines Risiko eingehen. Das kann ich zwar nachvollziehen. Aber die echte Sprengkraft kommt ja wo anders her: Ein noch weitergehender Rechtsschutz würde den Unternehmen aus Sicht der Politik angeblich schaden. Der Industrie, egal wie wild sie es treibt,will man aber nicht weh tun.

Was würde sich für die Verbraucher ändern, wenn es in Deutschland eine „Class Action“ nach amerikanischem Vorbild gäbe?

Wenn wir eine echte Sammelklage hätten, dann wäre das für Europa revolutionär. Das würde für die Industrie eine deutlich höhere Abschreckungswirkung haben, die Unternehmen würden sich eher an Recht und Gesetz halten und man hätte erstmals einen umfassenden effektiven Rechtsschutz, bei dem der Einzelne konkret entschädigt werden könnte.Davon bin ich überzeugt. Jetzt können Sie natürlich sagen: In Amerika wird auch betrogen. Das stimmt. Sie können illegales Verhalten durch kein Rechtssystem der Welt komplett verhindern. Aber es wäre ein, wie ich meine, wichtiges politisches Signal.

Im Moment scheint das Thema Musterfeststellungsklage zum Wahlkampfthema zu werden. Schulz hat es im TV Duell aufgebracht, Seehofer und Merkel haben sich vorsichtig positiv geäußert. Kippt das Klima pro Sammelklage?

In der Tat hat sich Schulz für die Musterfeststellungsklage stark gemacht, die Bundesjustizminister Maas 2016 als Entwurf eingebracht hat. Kanzlerin Merkel hat dem widersprochen mit dem Argument, das brauchen wir so nicht, denn wir haben da ja schon ein Instrument im Kapitalmarktrecht, das wir nehmen können – das KapMuG. Lass uns das doch für alles nehmen. Das ist genau das, was auch ich stets gefordert habe!

Wir führen sehr viele KapMuG-Verfahren und ich kenne das Gesetz daher sehr gut. Da gibt es einiges zu reformieren. Aber: Es taugt meiner Meinung nach im Kern durchaus. Es war bisher beschränkt auf das Kapitalmarktrecht. Wir müssen es jetzt in die Zivilprozessordnung packen, damit es für alle Rechtsgebiete gilt, die der Zivilprozessordnung unterfallen. Das würde sicher dazu führen, dass die Abschreckungswirkung steigt und Rechtsfrieden eintritt.

Was spricht gegen den Vorschlag einer Musterfestellungsklage nach dem Entwurf des Justizministeriums?

Nehmen wir zum Beispiel das Thema mit den Fahrzeughaltern in Dieselgate. Um ihnen zu helfen brauchen sie kein spezielles Gesetz für eine Musterfeststellungsklage. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf hat zahlreiche Schwächen. Ein zentrales Problem ist vor allem die Rollenverteilung. Im KapMuG darf der Geschädigte selbst etwas tun. Heiko Maas will aber die Prozessführungsbefugnis nur den Verbänden geben. Wer so einen Vorschlag macht, der will gar nicht, dass das Gesetz funktioniert.

Wir haben in Deutschland ja schon ein vergleichbares kollektives Rechtsschutzinstrument, á la Maas, das ein echter Rohrkrepierer ist: Die Gewinnabschöpfungsklage. Wenn Unternehmen einen Wettbewerbsverstoß begehen, dann kann zu Gunsten der Staatskasse geklagt werden. Aber hat man die Prozessführungskompetenz nur den zuständigen Verbänden gegeben. Das funktioniert nicht. Die Gewinnabschöpfungsklagen werden faktisch nicht geführt, weil die Verbände personell und finanziell nicht dazu in der Lage sind.

Wer so einen Vorschlag macht, der will das nicht. Und meiner Meinung nach wollte Herr Maas die VW-Geschädigten nicht wirklich schützen, weil das Gesetz erst 2019 in Kraft treten soll – bis dahin sind aber alle Ansprüche gegen VW verjährt. Das soll also in Wirklichkeit ein VW-Schutzgesetz sein.

Bräuchten wir nicht eine europäische Lösung?

Unbedingt. Aber Sie sehen doch gerade die politische Entwicklung. Ungarn will ja nicht einmal mehr das Urteil des Europäischen Gerichtshof anerkennen. In einer idealen Welt ist das OK. Aber zur Zeit sieht es eher so aus, dass der Rechtsrahmen der EU auseinanderbricht.

Wie bewerten Sie die Kritik an der Sammelklage? Das Handelsblatt sprach etwa von einer drohenden Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild. Manche kritisieren sie gar als Selbstbedienungsmechanismus für Anwälte. Ist das gerechtfertigt?

Ich bin Befürworter einer starken Klägerfront. Sonst kann sich nur die Industrie in Form der Beklagtenseite zeitaufwändige und kostspielige Verfahren leisten. Was ist daran auszusetzen, dass auf hohem, quasi industriellem Niveau Massenschadensfälle für alle unter Eintritt von Rechtsfrieden angemessen geklärt werden? So gesehen bin ich ein Befürworter der „Klägerindustrie“. Wir haben es in den Schadensfällen ja auch mit einer „Schädigerindustrie“ mit erheblicher Marktmacht zu tun.

Und natürlich sollen Anwälte gut dafür bezahlt werden, wenn es nach mir geht gerne auch leistungsbasiert. Wenn der Anwalt nur dann Geld verdient, wenn auch sein Mandant Geld bekommt, dann ist das doch für alle Beteiligten ideal. Hier in Deutschland haben wir das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Anwalt bekommt immer sein Geld, egal ob er erfolgreich ist oder nicht, ob er gut ist oder nicht – und es gibt jede Menge schlechte Anwälte. Ich bin daher auch absolut für Erfolgsgebühren. Das kann man nicht überall machen. Aber im Wirtschaftsrecht fände ich es fairer und transparenter.

Viele sprechen angesichts der immer stärker werdenden Einflussnahme der amerikanischen Justiz und des amerikanischen Rechts gar von einem Justiz-Imperialismus: Die amerikanische Justiz agiere wie ein Weltstaatsanwalt. Ich denke hier auch an US-Monitoring, an Pre-trial Discovery und ähnliches. Ist die Kritik überzogen oder gerechtfertigt? Wie stehen Sie dazu?

Einen amerikanischen Justizimperialismus lehne ich auch ab. Den haben wir zur Zeit de facto – aber nur zu Gunsten der amerikanischen Bürger. Nur die profitieren. Und wieso geht das überhaupt? Weil wir in Europa vergleichbare Instrumente zum Schutz von Geschädigten eben nicht haben.. Wenn wir solche Instrumente hätten, dann wäre das amerikanische System eines unter vielen. Dann würden diese Dinge auch hier in Deutschland aufgeklärt werden.

Wieso zahlt VW Milliarden in den USA? Wieso legen sie dort die Unterlagen vor? Weil wir das in Europa gerade nicht haben. Der deutsche Verbraucher oder Anleger hat gar nichts davon. Mit einer Ausnahme: Die Dokumente, die in Amerika vorgelegt wurden, sind natürlich teilweise öffentlich geworden. Man kann jetzt mit speziellen Verfahren versuchen, weitere Dokumente bei Gericht herauszubekommen. Das tun wir gerade für unsere Mandanten. Dies geht über die sogenannte „Discovery“.

Die Discovery halte ich für eine sehr gute Idee. Discovery bedeutet: Da müssen beide Seiten Farbe bekennen und die Hosen runter lassen. Das ist letztlich die Idee des Wilden Westens: Zwei Jungs stehen sich gegenüber – nur mit dem Colt in der Hand. Was ist denn so schlecht daran, dass die Wahrheit so ans Licht kommt?

Quelle: http://tilp.de/mit-dem-colt-der-hand-braucht-deutschland-sammelklagen-nach-amerikanischem-vorbild

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