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Gerd Mäffert, Thorsten Barth und das Hofer Landgericht

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Vor zwei Jahren meldete die BaFin, dass gegen die genannten Personen Anklage erhoben wurde. Folgendermaßen lautete die Meldung, die zudem zu einer Anklage vor dem Hofer Landgericht geführt hat:

„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Gerd Mäffert, Sonnefeld, und Herrn Thorsten Barth, Berlin, jeweils mit Bescheid vom 7. September 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Unter der Bezeichnung „Goldstar Investment Corp.“ schlossen Herr Mäffert und Herr Barth zusammen oder einzeln „Investmentverträge“ ab, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Anlegern verpflichteten. Mit der Annahme von Geldern, mit denen binäre Optionen (Derivate) erworben werden sollen, betreiben Herr Mäffert und Herr Barth das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Für die Annahme von unbedingt rückzahlbaren Publikumsgeldern wurden auch andere Unternehmensbezeichnungen verwendet.

Weder Herr Mäffert noch Herr Barth verfügen über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“

Eigentlich hätten die jetzt von der Hofer Staatsanwaltschaft angeklagten Haupttäter, die angenommenen Gelder an ihre Kunden zurückbezahlen müssen, um der BaFin-Aufforderung korrekt nachzukommen. Doch das konnten die Herren wohl nicht, denn nach Ermittlungen der Hofer Justiz hatten die genannten Herren das Geld ihrer Kunden vorwiegend für die Finanzierung des eigenen Lebensstils verwendet.

Einer der beiden Angeklagten hatte wohl zudem bei der Auswahl seiner Kunden kein wirklich glückliches Händchen. Als dieser sein Geld nicht zurückerhielt, rächte er sich auf seine Weise. Ergebnis waren für Thorsten Barth drei fast „abgehackte Finger“, welche in einer Notoperation gerettet werden konnten.  Herr Barth dürfte sich daher momentan in der Justizanstalt Hof wohler fühlen, als wenn er „frei“ wäre.

Die Staatsanwaltschaft in Hof, als ermittelnde Behörde, wirft den beiden Angeklagten vor, in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 1,92 Millionen Euro von Kunden angenommen zu haben. Beide Beschuldigte schlossen mit ihren Kunden unter der Bezeichnung „Goldstar Investment Corp.“ Investmentverträge ab, in denen es um sogenannte „binäre Optionen“ ging. Dies sind hochriskante Finanzderivate, im Grunde nichts anderes als Wetten, bei denen jederzeit der Verlust des eingesetzten Kapitals droht. Gerd M. und Thorsten B. versprachen ihren Kunden aber die unbedingte Rückzahlung der Gelder.

Genau dieses Zusage führte dann zum obigen Verbot durch die BaFin.

Thorsten Barth ist aber kein Unbekannter, was Finanzgeschäfte angeht, die dann für Kunden nicht wirklich gut ausgegangen sind. In Berlin kennt man ihn, denn dort fiel er vor über zehn Jahren als  Aufsichtsrat der „VermögensGarant AG“ auf. Anders als der Name vielleicht besagen soll, hat diese Firma viel Geld vernichtet. Nach unterschiedlichen Medienberichten waren es damals 30 bis 50 Millionen Euro. Geschädigt wurden fast 30.000 Kleinanleger. Diese hatten ihr Kapital über sogenannte Inhaberschuldverschreibungen gezeichnet. Gelockt hatte man die Kunden mit einer jährlichen Verzinsung von angeblich  8,25 Prozent. Nach der Pleite der „VermögensGarant AG“ waren die Papiere der Anleger wertlos. Die Anleger erlitten einen Totalverlust.

Das dürfte das Hofer Landgericht sicherlich im Hinterkopf haben, wenn es dann im nächsten Jahr zu einem Prozess gegen die Angeklagten vor einer Kammer kommen sollte. Das Landgericht Hof muss nun die Anklage zur Hauptverhandlung zulassen.

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