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Warnung vor Innovate Markets von der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte

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Adwus Rechtsanwälte vertreten Mandanten, die ihr Geld bei der Firma „Innovate Markets“ gewinnbringend anlegen wollten. Die in London (10 Brock St, 9th Floor, Kings Cross, London NW1 2PY) ansässige Firma „Innovate Markets“ wirbt damit, dass sie sogenannte „binäre Optionen“ handeln würde, um so das von den Anlegern investierte Geld zu vervielfachen. Die Vorgehensweise der „Innovate Markets“

Die Firma „Innovate Markets“ wurde vermeintlich im September 2016 gegründet. Kurz darauf sind Menschen aus heiterem Himmel von Vertretern der Firma telefonisch kontaktiert worden. Die Telefonnummer, so hieß es auf Nachfrage, habe man über eine „Adressvermittlungsfirma“ erhalten. Interessenten wurden mit erfolgsversprechenden Investitionen und hohen Gewinnspannen, insbesondere auch auf den Internetseiten der „Innovate Markets“, umworben. Sofern interessierte Anleger quasi „probeweise“ kleinere Beträge einzahlten und zeitnahe wieder ausgebucht haben, war dies möglich. Sobald dann allerdings größere Beträge investiert wurden (mitunter forderte die „Innovate Markets“ auch „Mindestbeträge“), so wurde zwar auf den Internetseiten wiederum eine hohe Gewinnspanne ausgewiesen, eine Ausbuchung war dann aber auf einmal nicht mehr möglich.

Immer weitere Zahlungen gefordert um seinen „Gewinnanteil“ zu bekommen

Entweder wurden die anfragenden Anleger vertröstet oder man hat den Anlegern mitgeteilt, dass weitere Zahlungen erforderlich sind, bevor der Gewinn ausgezahlt werden kann. Diese vermeintlich erforderlichen Zahlungen wurden zum Beispiel als in England erforderliche Gebühren, Steuerverbindlichkeiten, etc. bezeichnet. Manche Anleger haben gutgläubig oder aus Angst, dass sie ihr Geld vollends verlieren, den geforderten Betrag bezahlt. Eine Auszahlung des Gewinnes, wie sie in Aussicht gestellt wurde, erfolgte dennoch nicht.

Geldtransfer über deutsche Unternehmen

Eine „Besonderheit“ ist insofern gegeben, als der Zahlungsverkehr zwischen den Anlegern und der „Innovate Markets“ jeweils über deutsche Firmen – in der Regel über Konten von GmbHs in Düsseldorf oder Dortmund – abgewickelt wurden. Kunden der „Innovate Markets“ wurden jeweils angewiesen, Geld dorthin zu bezahlen. Derzeit muss man davon ausgehen, dass das Geld unmittelbar nach dem Zahlungseingang auf dem entsprechenden Konto der jeweiligen GmbH abgehoben oder weiterüberwiesen wurde.

Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gestalten sich schwierig – Interpol ist eingeschaltet

Mittlerweile ermitteln mehrere Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften aus verschiedenen Ländern und es zeichnet sich ab, dass ein weitverzweigtes Netzwerk hinter dem Ganzen steckt. Vermutlich haben die in Deutschland ansässigen GmbHs lediglich als Vermittler für die Geldflüsse gedient. Aufgrund der oft länderübergreifenden Konstellationen gestalten sich die Ermittlungen schwierig. Lebt ein Betroffener z. B. in Österreich, sind im Ergebnis schon (mindestens) drei Länder involviert (Österreich, Deutschland, England – hinzukommt, dass derzeit die eigentlich Verantwortlichen im osteuropäischen Raum vermutet werden). Insbesondere zivilrechtliche Ansprüche von Mandanten und gerichtliche Eilmaßnahmen zur Sicherung der überwiesenen Gelder sind unter diesen Voraussetzungen schwierig durchzusetzen. Auch die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gestalten sich schwierig. Allerdings wurde Interpol bereits eingeschaltet und es wird sogar überlegt, ob es ein Treffen der verschiedenen Staatsanwaltschaften zur gemeinsamen Koordinierung der weiteren Ermittlungen in Den Haag geben könnte.

Dringender Rat – keine Zahlungen mehr leisten

Der Rat in diesen Fällen war von Seiten der Adwus Rechtsanwälte von Anfang an immer derselbe: keine Zahlungen mehr an die „Innovate Markets“. Genau den gleichen Rat haben bislang auch alle fachkundigen Ansprechpartner gegeben, die von Adwus Rechtsanwälte im Zusammenhang mit den hier geführten Mandaten in Kontakt gaben, darunter Polizeibeamte aus entsprechenden Fachabteilungen und Geldwäschebeauftragte von betroffenen Kreditinstituten. Als Fazit ist nach derzeitigem Stand festzuhalten, dass davon auszugehen ist, dass die eingezahlten Gelder von der Innovate Markets zweckwidrig verwendet wurden. Der Handel mit binären Optionen scheint allem Anschein nach nur vorgetäuscht zu sein.

Fraglich steht nunmehr für die Betroffenen, wieviel der eingezahlten Gelder möglicherweise wieder rückholbar sein könnten. Im Zweifel empfiehlt sich jedenfalls die umgehende Einleitung entsprechender Maßnahmen, da davon auszugehen ist, dass die vorhandenen Vermögenswerte bei den Verantwortlichen endlich sein dürften und/oder über verschlungene Wege in das Ausland transferiert wurden. Darüber hinaus wird bei der Bedienung jeweiliger Ansprüche das sog. Prioritätsprinzip zur Anwendung kommen (ugs.: wer zuerst kommt, mahlt zuerst). In einzelnen Fällen gelingt es den Staatsanwaltschaften durch schnelles Eingreifen Konten in Deutschland noch rechtzeitig „einzufrieren“ und somit die darauf befindlichen Gelder zu sichern.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/warnung-vor-der-firma-innovate-markets-aus-london_117749.html

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