Dark Mode Light Mode

Feike AG – Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Öffentliche Zustellung einer Anhörung

Gemäß § 1 HessVwZG vom 14.02.1957 in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 10 VwZG vom 12.08.2005 in der derzeit gültigen Fassung wird das

Anhörungsschreiben vom 21. Juli 2017
– Aktenzeichen WvAw – 2017 – 06 –

für Feike AG, Berlin,
Vorstand/Aufsichtsrat,

Friedrichstraße 90, 10117 Berlin,

öffentlich zugestellt, da die vorgenannte Gesellschaft postalisch nicht zu erreichen ist.

Die öffentliche Zustellung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Deutsche Börse AG (www.deutsche-boerse.com). Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Das Anhörungsschreiben liegt bei der Deutsche Börse AG, dem Rechtsträger der Frankfurter Wertpapierbörse, Abteilung Listing Services, EA 11 301, Mergenthaler Allee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, für den Empfänger offen und kann vom Empfänger eingesehen oder abgeholt werden.

Frankfurt am Main, den 4. Oktober 2017

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

Im Auftrag

gez. Pfeiffer

gez. Seiffert

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Geldbuße für die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

Next Post

Musterklagen gegen Conti und andere