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Online-Funktion des Personalausweises

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Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion erfolgreich abgeschlossen. Damit wird die eID-Funktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels ab dem 29. September 2018 europaweit zur elektronischen Identifizierung in digitalen Verwaltungsverfahren anerkannt. Perspektivisch können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger so elektronisch an Hochschulen im EU-Ausland einschreiben, Gewerbe in anderen Mitgliedstaaten anmelden, Steuererklärungen im EU-Ausland abgeben oder KfZ-Zulassungen im Ausland beantragen.

Die Notifizierung wurde heute auf Seite 3 im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht und erfolgte nach Begutachtung durch technische Experten nahezu aller Mitgliedstaaten auf dem höchstmöglichen Vertrauensniveau „hoch“ gemäß eIDAS-Verordnung.

„Diese gute Bewertung belegt die hohe Qualität der eID-Funktion.“, hebt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hervor. „Der Identitätsnachweis mit der eID-Funktion ist sicher, einfach und praktisch im digitalen Alltag von Privatpersonen und Unternehmen. Immer mehr Smartphones sind ,eID-fähig’. Zudem haben wir im Sommer 2017 die eID-Integration in E-Business- und E-Government-Angebote deutlich vereinfacht. Das sind gute Voraussetzungen für Unternehmen und Behörden, jetzt mehr Einsatzmöglichkeiten für die eID-Funktion anzubieten.“

Damit sind nun alle EU-Mitgliedstaaten ab 29. September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren die eine elektronische Identifizierung auf „substanziellem“ oder „hohem“ Vertrauensniveau benötigen, für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.

Unternehmen im europäischen Binnenmarkt können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen.

Neben der Notifizierung zur grenzüberschreitenden Verwendung gibt es auch auf nationaler Ebene weitere Verbesserungen der eID-Funktion. So kann die Online-Ausweisfunktion inzwischen auf vielen Smartphones mit geeigneter NFC-Schnittstelle ohne zusätzlichen Kartenleser genutzt werden.

Zudem wurden mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises Möglichkeiten geschaffen, die Einbindung der Online-Ausweisfunktion in digitale Dienste weiter zu erleichtern. Dazu gehört beispielsweise die vereinfachte Vergabe von Berechtigungszertifikaten für Diensteanbieter.

Quelle: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2017/20170927_eid_notifizierung_abgeschlossen.html;jsessionid=8D1262DEDA0CE9088BA60E1E3A470C0A.2_cid340

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