Start Verbraucherschutz Warnung der L-KONZEPT Holding AG an sämtliche Bauträger-Kollegen

Warnung der L-KONZEPT Holding AG an sämtliche Bauträger-Kollegen

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bremer,

Wir warnen ausdrücklich alle Bauträger-Kollegen und sonstige Bauherren hiermit vor einer Geschäftsbeziehung mit den Eheleuten Keller!

Lutz und Cornelia Keller waren bis vor kurzem die Handelnden und mutmasslichen „Hintermänner“ der BM Balkonbau GmbH unter gleicher Adresse (!) in Chemnitz, welche unter dem Aktenzeichen 14 IN 651/17 Insolvenzantrag gestellt hat. Das Verfahren wurde durch Beschluß des AG Chemnitz am 29.09.2017 eröffnet und wird höchstwahrscheinlich zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Gläubiger führen.

Geschäftsmodell von Fam. Keller ist es nach unserer Auffassung u.a., die Annahme bzw. die Ausführung von Balkonaufträgen von hohen Vorauszahlungen abhängig zu machen, welche die Auftragnehmer in eine Abhängigkeit vom Lieferanten bringen. Nachfolgend werden gelegentlich, nach unserer Auffassung, unberechtigte Nachträge geltend gemacht und die weitere Produktion bzw. die Montage von der Bestätigung und Vorausbezahlung dieser Nachträge abhängig gemacht. Nach unserer subjektiven Meinung schrecken Kellers in diesem Zusammenhang auch vor strafbarem Verhalten (mutmasslich: Nötigung und Erpressung) nicht zurück.

Unserer Unternehmensgruppe ist in diesem Zusammenhang ein vorläufiger Schaden von weit mehr als 45 T€ entstanden, den wir im Insolvenzverfahren, möglichst unter Inanspruchnahme der mutmasslichen „HIntermänner“ (und „-Frauen“), verfolgen werden. Weitere betroffene Gläubiger können sich zur Abstimmung einer koordinierten Vorgehensweise melden unter

info@L-KONZEPT.de

Es wird insbesondere die Frage aufzuwerfen sein, auf welche Weise die für die Produktion von Balkonanlagen erforderliche Betriebseinrichtung die BM Balkonbau GmbH ggf. „verlassen“ und in eine andere Gesellschaft übertragen wurde (die Technosteel GmbH?). Hier sollte man gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter der BM Balkonbau GmbH, Herrn RA Kahnt von Pluta Rechtsanwälte, eine Insolvenzanfechtung sehr ernsthaft diskutieren.

Sämtliche Gläubiger sind aufgerufen, zahlreich zur Gäubigerversammlung am 20.12.2017 um 10:00 Uhr, Raum 3.011 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2 zu erscheinen.

Für Rückfragen und die Vorlage von aussagekräftigen Dokumenten stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen L-KONZEPT Holding AG Raphael Schön Vorstand P.S.: Ist es denn ein bloßer Zufall, dass das Impressum der Technosteel GmbH auf deren Website nicht erreichbar ist?

3 Kommentare

  1. TATSACHENDARSTELLUNG
    Klarstellung zur Meinungsäußerung von Herrn Raphael Schön:

    Die Firma Technosteel GmbH existiert seit 13 Jahren, sie wurde im Jahr 2005 gegründet. Seit dem Jahr 2011 saßen die Firma Technosteel und die Firma BM Balkonbau GmbH am gleichen Standort in Chemnitz. Als die Firma BM Balkonbau GmbH Insolvenz im vorigen Jahr anmelden musste, hat die Firma Technosteel gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter nach einem Weg für die Sicherung der 10 Arbeitsplätze gesucht. Im Rahmen dessen hat die Firma Technosteel GmbH vom Insolvenverwalter Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 144.000 EUR abgekauft. Mit den 10 Mitarbeitern konnten neue Arbeitsverträge abgeschlossen werden und somit Arbeitsplätze gesichert werden. Mittlerweile hat sich die Anzahl der Arbeitsplätze auf 15 erhöht.
    Gericht und Insolvenzverwalter haben sehr genau hingesehen.

    Wir empfehlen, unter dem Namen Raphael Schön und L-Konzept und Bayernresidenz hier in diesem Bewertungsportal nachzulesen. Der Unternehmensgruppe, wie er hier schreibt, sind wohl schon seit Jahren große Schäden entstanden. Auf Northdata.de kann man sehen, wie oft die Geschäftsleitung (fast jährlich) wechselt und wie oft Firmen der Firmengruppe liquidiert werden.
    Bezüglich des angeblich entstandenen Schadens kann Herr Raphael Schön ja mit den offenen Forderungen, die die BM Balkonbau GmbH ihm gegenüber in Größenordnungen vermutlich von mindestens 28.000 EUR hat, aufrechnen…
    Herr Schön, sollten Sie noch einmal antworten wollen, wäre es schön, wenn Sie mitteilen, wie Sie zu Ihren Vermutungen kommen.

  2. Wir sind ein Bauträger aus Berlin und können die Warnung vor BM Balkonbau und sämtlichen dazugehörigen Unternehmen nur bestätigen. Uns ist für die Errichtung einer Balkonanlage ein Schaden von insgesamt über 140.000 € entstanden, wovon uns ein Betrag von über 80.000 € gerichtlich zugesprochen wurde. Kurz nach der Urteilsverkündung wurde seitens BM Balkonbau Insolvenz angemeldet. Frau Keller postet aber weiterhin wunderschöne Balkonanlagen in ihren whatsapp-Status, was vermuten lässt, dass die Arbeiten mit einer anderen Firma weitergehen. M.E. eine riesige Rechtslücke in diesem Land. Ich rate dringend von jeglichen Gechäftbeziehungen mit den Eheleuten Keller ab. Vor Vertragsschluss wird sich noch Mühe gegeben und danach wird man nur vertröstet und schlägt sich mit Behinderungsanzeigen (etc.) rum.

    • Sehr geehrte Frau Schwirrat,
      Wir sind sehr verwundert über Ihre Bewertung unserer Leistung bei Ihren Bauvorhaben. In den Jahren 2009 – 2011 haben wir in der Tat für Ihren Arbeitgeber, die Unternehmensgruppe Streletzki, vier Bauvorhaben abgewickelt, welche nacheinander beauftragt wurden. Dabei diente das erste Objekt als Referenzobjekt , im Vertrag hieß es: „Liefern und Herstellen der Balkonkonstruktion wie B.-Straße“. Die weiteren Bestellungen erfolgten auf dieser Grundlage. Offensichtlich war man entgegen Ihrer obigen Ausführungen mit unserer Leistung sehr zufrieden. Ansonsten hätte man uns wohl keinesfalls über Jahre mit weiteren Projekten beauftragt.
      Allerdings gab es schon während der Abwicklung der Bauvorhaben von Ihrer Seite Wünsche zur Änderung in der Ausführung. Diesbezüglich kam es deshalb unsererseits zu einer von mehreren Behinderungsanzeigen, mit der Sie sich dann leider „herumschlagen“ mussten.
      Während des Bauablaufes beim letzten Bauvorhaben hat mich damals eine Mail eines Ihrer Wohnungseigentümers erreicht. Dieser beschwerte sich, dass er unter anderem seit 5 Monaten auf eine Mangelbeseitigung in der gesamten Wohnung warten würde (Fußböden, Badezimmerwand und auch die Balkon-Dielen). Es gab also offensichtlich viele Probleme am Bau. Laut diesem Eigentümer war im Kaufvertrag für den Balkon eine „Barfußdiele“ verkauft worden. Es gibt aber gar keine Barfußdielen bei Holz. Und das war offensichtlich auch vorher der Grund, warum Sie auf einmal Änderungen beim Bodenbelag wollten. Sie hatten schlicht etwas Anderes bestellt als Sie verkauft hatten.
      Informationen zu einem Urteil entziehen sich meiner Kenntnis, denn ich habe mich 2014 aus dem operativen Geschäft zurückgezogen und im März 2015 den Verkauf der Firma abgeschlossen.

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