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Verfahren gegen Lombardium-Vermittler

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Wie wir erfahren haben, gab es am Freitag, den 13. Oktober 2017, erneut zwei Verfahren gegen Anlagevermittler vor dem Landgericht Leipzig. In den letzten Wochen haben wir von über 20 Anlegern der Lombardium-Fonds ähnliche Mitteilungen bekommen. Diese wollen nicht mehr warten und sind es leid, von ihrem Vermittler erzählt zu bekommen: „Alles wird gut“.

Sie wollen einfach nur von einem Gericht erfahren, ob der Vermittler, der ihnen dieses Produkt verkauft hat, alles richtig gemacht hat. Viele Verfahren dieser Art zeigen mittlerweile, dass so manches Gericht daran Zweifel hat. Das führt dann natürlich konsequenterweise zur Verurteilung der Vermittler, dem Kunden Schadensersatz zu leisten. Nahezu alle Vermittler haben nach unserer Kenntnis eine Vermögensschadenshaftpflicht, das heißt, dass im Falle einer Verurteilung des Beraters zu Schadensersatz diese Versicherung dem Anleger gegenüber für den entstandenen Schaden aufkommt. Zusätzlich werden dann natürlich auch noch die angefallenen Prozesskosten und vorgerichtlichen Kosten ersetzt.

Wir fragen uns eigentlich schon seit über einem Jahr, warum nicht jeder geschädigte Anleger solch eine gerichtliche Prüfung vornehmen lässt? Schaden kann dem Anleger das kaum, denn wie wir bereits berichtet haben, gibt es ja das Angebot eines Prozessfinanzierers aus Wien, der bereit ist, das gesamte Prozesskostenrisiko zu übernehmen. Einfacher kann man es einem Anleger eigentlich nicht machen. Natürlich erwartet der Prozesskostenfinanzierer dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös, was wir aus unserer Sicht aber für legitim halten. Jeder Cent, den der Anleger auf diese Art und Weise zurückbekommt, ist ein Cent weniger Verlust mit dieser Kapitalanlage. Den Verlust für den jeweiligen Anleger zu minimieren, darum geht es doch unserer Meinung nach in der Hauptsache.

Auch die Frage der Inhaftungsnahme des Erstellers des Ratings für das Produkt stellt sich für uns natürlich auch weiterhin, denn das Produkt Lombardium mit „Festgeld“ zu vergleichen, war schon abenteuerlich. Kann der Anleger nachweisen, dass genau dieses Rating letztlich seine Entscheidung dahingehend beeinflusst hat, die Investition zu tätigen, dann ist auch das sicherlich einen Versuch wert, wieder an sein investiertes Kapital zu kommen.

Anleger sollten jedenfalls jede Chance nutzen, ihr Kapital wiederzubekommen.

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