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Anrufe von vermeintlichen Datenschützern

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Immer wieder berichten wir und andere Seiten von Anrufern, die sich als Verbraucherschützer ausgeben und ihre Hilfe im Kampf gegen Gewinnspiele oder Datenmissbrauch anbieten. Ziel dieser unerwünschten Anrufe ist aber stets, Geld oder persönliche Daten zu erhalten. Lassen Sie sich nicht am Telefon darauf ein! Kein Verbraucherschützer wird Sie ohne vorherige Absprache telefonisch kontaktieren!

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einige Fälle gesammelt und kommentiert:

Was Verbraucher uns berichteten

Frau K. per Mail: „Ich wurde von einer Frau Lang angerufen. Sie gab an, von der Verbraucherzentrale Hamburg zu sein und bewarb einen Anrufblocker zum Preis von € 119 Euro. Dieser soll mich vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Da sie mir eine Rückrufnummer in Hamburg nannte, habe ich ihr glaubt und ein paar Tage später die 119 Euro per Nachnahme bezahlt. Nun stellte sich raus, dass das Paket, das zudem noch leer war, von einem in der Türkei ansässigen Unternehmen stammt. Ich gehe davon aus, dass ich mein Geld nicht wiedersehe.”

Frau B. per Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte nur mal kurz nachfragen, ob ein gewisser Herr Steiner bei ihnen tätig ist. Ich hatte gestern einen Anruf und er hat behauptet, dass er von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg sei. Er hat mich über Gewinnspiele informiert, bei denen er mich gelöscht haben soll. Ein Gewinnspiel konnte er nicht löschen und ich müsste daran leider noch teilnehmen. Dann bekam ich, wie von ihm gesagt anschließend einen Anruf von der Firma „Euro Win Factory“ und bin jetzt für drei Monate dort kostenpflichtig registriert.”

Frau G. per Mail: „Heute gegen 13 Uhr meldete sich telefonisch eine Kollegin Nicole Stern von der Verbraucherschutzzentrale Hamburg. Sie bot mir an, meine persönlichen Daten zu sperren und sie dadurch vor aufdringlichen Gewinnspiel-Werbern und Abzockern zu schützen. Per Post sollten mir die dafür notwendigen Formulare zugesandt werden,für die ich dem Postboten eine Nachnahmegebühr von  69 Euro zu entrichten hätte.”

Herr B. per Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, heute bekam ich einen Anruf durch den Verbraucherschutz Hamburg, in dem mir angeboten wurde gegen eine einmalige Gebühr in Höhe von EUR 96,00, würde man mich von Werbeanrufen und Glücksspielanrufen schützen. Ich möchte mich nun bei Ihnen erkundigen ob dieser Anruf tatsächlich von Ihnen kam oder ob hier schon wieder irgendwelche Betrüger am Werk sind.”

Herr A. per Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern gegen 12 Uhr 30 erhielt ich einen Anruf von Herrn Hans Richter, der mir folgendes mitteilte: Er ruft im Auftrag der Hamburger Verbraucherzentrale an und teilt mir mit, dass die Fa. Gewinnspiel pleite ist und mir deshalb ein Geldbetrag in 1-2 Tagen übermittelt wird. Dazu braucht er die Bestätigung meiner Kundendaten, die er mir vorlas. Anderenfalls sollte ich nach Hamburg kommen und mir den Betrag abholen.“

Sie müssen wissen: Die Verbraucherzentrale Hamburg oder eine andere Verbraucherzentrale hat mit diesen Anrufen nichts zu tun. Die Verbraucherzentralen rufen nicht bei Verbrauchern an, um ihnen etwas zu verkaufen oder ihre persönlichen Daten abzufragen. Es handelt sich ganz einfach um eine Masche unseriöser Firmen und Callcenter. 

Die häufigsten Fragen

  • Woher weiß ich, ob das Unternehmen seriös ist und wirklich gegen die nervigen Gewinnspielanrufe oder Datenmissbrauch vorgehen kann?

Ganz einfach: Unternehmen, die selbst unerlaubt anrufen, um Hilfe im Kampf gegen unerlaubte Telefonanrufe anzubieten, sind nie seriös. Denn auch sie verstoßen mit den Anrufen gegen geltendes Recht und machen genau das, was sie angeblich verhindern wollen. Daher: Immer Finger weg!

  • Gibt es denn gar keinen Schutz vor Gewinnspielanrufen oder Datenmissbrauch?

In der Praxis leider kaum. Unerlaubte Telefonwerbung ist zwar illegal und Datenklau natürlich auch. Das interessiert unseriöse Unternehmen aber nicht.

  • Muss ich, wenn ich mich am Telefon auf einen Vertrag eingelassen habe, die Nachnahmesendung annehmen?

Nein. Nehmen Sie die Nachnahmesendung auf keinen Fall an! Sie können diese Verträge, ebenso wie fast alle telefonisch geschlossenen Verträge, widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, in der Regel also mit Erhalt eines Bestätigungsschreibens inkl. Widerrufsbelehrung. Haben Sie die Sendung vorschnell per Nachnahme bezahlt, können Sie natürlich noch widerrufen.

Problem: Sie müssen Ihrem Geld hinterherrennen. Rückt die Firma es nicht freiwillig heraus, müssen Sie klagen und tragen das Risiko, dass die Firma am Ende des Prozesses nicht mehr besteht und Sie auf den Gerichtskosten und Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben.

Quelle: http://www.vzhh.de/recht/121677/vorsicht-vor-angeblichen-verbraucherschuetzern.aspx

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