Zwei Vorstandsmitglieder der Sternberg AG sind wegen Betrugs verurteilt worden. Ihnen war vorgeworfen wurden, dass sie funktionslose Windkraftanlagen verkauft hatten. Die schön anzusehenden Anlagen galten lediglich als Standschrott und waren zum Zeitpunkt der Vermarktung noch in der Entwicklungsphase. Hinzu kam, dass die Angeklagten zusätzlich falsche Sicherheitszertifikate verkauft hatten.
Das Gericht hielt eine Geldauflage und eine Bewährungsstrafe für ausreichend.