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Kraftwerk Meuselwitz, die Leipziger Volkszeitung und die Stadt Meuselwitz

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Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung (LVZ) zum Kraftwerk Meuselwitz vom 20. September 2017 haben wir, wie schon mehrfach zuvor, den Kontakt zu den Investoren gesucht und diese um eine Stellungnahme dazu gebeten. Richtig erbost ist man dort über die Aussagen, die in dem Artikel der LVZ gemacht wurden, da diese zum großen Teil nicht der Wahrheit entsprechen, wie uns ein Sprecher der Investoren erklärte. Im Einzelnen kommentierte man den Artikel wie folgt:

  1. Es ist nicht richtig, dass die möglichen neuen Betreiber das Kraftwerk Meuselwitz nur für 650.000 Euro ertüchtigen wollen, sondern geplant ist eine Investitionssumme von 3,5 bis 5 Millionen Euro
  2. Die Betreiber wollen keine verbotenen Stoffe verbrennen, auch nicht jene, die schon 2002 verboten waren; eine Erweiterung der Erlaubnis von verbrennbarem Material ist nicht gestellt worden
  3. Die im Artikel aufgeführten 650  TDE Euro Investitionssumme sollte bereits für das BImschG 2019 verwendet werden, was bedeutet, dass höchste Umweltanforderungen bereits jetzt erfüllt werden sollten

Weiterhin teilte uns der Investor mit, dass jegliche Gespräche von Seiten des Rathauses Meuselwitz verweigert worden sind, was wir für einen unglaublichen Vorgang in einer gelebten Demokratie halten. Ebenfalls hat es die LVZ nicht für erforderlich befunden, die Investorengesellschaften zu den Aussagen der Stadt Meuselwitz anzuhören.

Natürlich, so der Sprecher der Investoren, hat man nach dem Erscheinen des Berichtes die LVZ schriftlich über die unwahren Darstellungen in dem veröffentlichten Artikel in Kenntnis gesetzt, die aber, wie zu erwarten war, bisher darauf nicht reagiert haben.

Der Investor hat sich nun anwaltschaftlichen Rat geholt und will sich gegen die Ablehnungsverfügung juristisch zur Wehr setzen. Bezahlen muss die Kosten natürlich der Bürger wieder.
Der Investor geht davon aus, dass sein Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren kurzfristig verhandelt werden wird. Er ist nach wie vor optimistisch, dass hier keine politische Entscheidung getroffen werden wird, sondern eine Entscheidung nach Recht und Gesetz, an die sich dann auch die Verwaltung der Stadt Meuselwitz halten muss.

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