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Zwangsgelder gegen die Electrawinds SE in Höhe von 230.000 Euro
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Zwangsgelder gegen die Electrawinds SE in Höhe von 230.000 Euro

Die BaFin hat am 22. September 2017 gegen die Electrawinds SE Zwangsgelder in Höhe von 230.000 Euro festgesetzt.

Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Electrawinds SE gegen § 37v Absatz 1 Sätze 1, 2, 3 und 4 in Verbindung mit § 37y Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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