Start Verbraucherschutz Augen auf beim iPad-Kauf!

Augen auf beim iPad-Kauf!

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Die Gravis Computervertriebsgesellschaft mbH hat sich ganz dem Vertrieb von Apple-Produkten und derem Zubehör verschrieben. Im eigenen Ebay-Shop gab es in der Superbillig-Ecke „WoW“ ein ganz besonderes Angebot: ein iPad Pro im 12,9 Zoll-Format mit einem Speicher von 256 GB. Dieses als das „größte und leistungsstärkste iPad aller Zeiten“ beworbene Gerät sollte für 849 Euro zu haben sein. Bei Zahlung per PayPal winkte zudem ein Nachlass von 100 Euro.

Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, was es damit auf sich hat:

Ist etwas faul am Schnäppchen?

Für Fans von Apple ein Schnäppchen. Liegt doch der meist stabile Marktpreis für das heiß begehrte Gerät derzeit bei rund 1000 Euro. Kein Wunder, dass Dutzende Käufer sofort zuschlugen.

Doch was Gravis ihnen auslieferte, war im deutschen Apple-Store längst nicht mehr bestellbar: das Vorgängermodell. Erkennbar war das vor dem Kauf nur für diejenigen, die ein scharfes Auge auf die technischen Daten warfen und um die Unterschiede zum neuen Modell wussten.

Gleicher Name, weniger Leistung

Denn das neue iPad Pro zeichnet sich nicht nur durch einen wesentlich schnelleren Chip aus, sondern verfügt auch über eine Kamera, die Fotos mit 50 Prozent mehr Megapixeln schießen kann sowie ein Display mit einer Bildwiederholrate von 120 Hz statt 60 Hz.

Weil Apple trotz solch gravierender Unterschiede den Namen beibehalten hat, kann die Bestellung eines großen iPad Pro derzeit zum Risiko werden. So gibt die Pressestelle von Gravis zu, „dass die Produktbeschreibung, die von Apple vorgegeben ist“ bei der eBay-WoW-Aktion „irritieren kann“.

Plötzlich ist das alte Modell teurer als das neue

Zwar hat Gravis nach Anfrage der Verbraucherzentrale die Werbung verändert. Gleichwohl feiert der Shop im Kleingedruckten weiterhin das angeblich „leistungsfähigste iPad“.

Staunen löst auch eine weitere „digitale Gravis-Idee“ aus. Der Preis des alten Modells schoss nach der WoW-Aktion von 849 Euro auf 1118,90 Euro: 119,80 Euro mehr als das neue Modell im Hersteller-Store von Apple kostete.

Auch andere Händler patzen oder verschleiern

Wir fanden viele weitere Händler und Privatverkäufer, die das alte Modell kaltschnäuzig mit der Superlativ-Reklame anpriesen. Andere mischten Datenblätter beider Geräte oder hielten Beschreibungen so spartanisch, dass nicht erkennbar war, welche Variante gerade vertickt wurde.

Ein besonders cleverer eBay-Verkäufer schrieb bei seinem Vormodell Reizworte wie „iPad Pro“ und „2017“ in den Titel. Erst am Ende einer langen Liste von Produktdetails erklärte der Anbieter beiläufig, dass das Tablet lediglich „im März 2017 gekauft“ worden war.

Widerrufs- oder Rückgaberecht nutzen

Aufgrund solcher Tricksereien raten wir zur Vorsicht beim Kauf eines großen iPad Pro. Interessenten sollten sich vom Anbieter ausdrücklich bestätigen lassen, ob sie das langsamere 2015-Modell oder das fixere 2017er geliefert bekommen.

Wer erst kürzlich ein iPad Pro geordert hat und sich unsicher ist, sollte die Datenblätter schleunigst vergleichen. Denn ein Kauf im Internet lässt sich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen, viele Händler gewähren sogar 30 Tage Rückgaberecht.

Pech kann dagegen haben, wer bei privaten Anbietern zugeschlagen hat. Die müssen nämlich kein Widerrufsrecht einräumen. Zu befürchten ist, dass Verkäufer mit ungenauen Produkt-Beschreibungen („Neues iPad-Pro 256 GB“) das ganz genau wissen.

VZ NRW

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