Start Justiz Insolvenzverfahren Nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG

Nachrangige Forderungen im Insolvenzverfahren GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GFP Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Beteiligungs KG, Tölzer Straße 19, 14199 Berlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GFP Vermögensverwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans Kreideweiß,

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 37828
– Schuldnerin –

1.    Die Gläubiger nachrangiger Forderungen ( § 39 Abs. 1 InsO) werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

2.    Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich bis zum 28.08.2017 anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.

3.    Die Prüfung der bis 28.08.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.

4.    Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.09.2017 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 24.07.2017

36g IN 1436/14 Amtsgericht Charlottenburg, 25.07.2017

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