Aktenzeichen: 6 O 8/17 Landgericht Stuttgart
Beschluss
In dem Rechtsstreit
[…]
wegen Schadensersatzes wegen Prospekthaftung
hat das Landgericht Stuttgart – 6. Zivilkammer – durch […] als Einzelrichterin am 13.06.2017 beschlossen:
I. |
Es wird auf Antrag des Antragsstellers gemäß § 2 Abs. 1 KapMuG folgender Musterfeststellungsantrag im elektronischem Bundesanzeiger unter der Rubrik „Klageregister nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (Klageregister) öffentlich bekannt gemacht:
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II. |
Im Übrigen wird der Antrag als unzulässig verworfen. |