Start Justiz Insolvenzverfahren LombardClassic 3 GmbH & Co. KG – nun Insolvenzverfahren eröffnet

LombardClassic 3 GmbH & Co. KG – nun Insolvenzverfahren eröffnet

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG, Carolastraße 2, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8396 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lombard Beteiligungen Verwaltungsgesellschaft mbH ergeht am 01.07.2017 nachfolgende Entscheidung: Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vermögensverwaltung) wird am 01.07.2017 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: schulz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.09.2017 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 19.09.2017 11.00 Uhr TU Chemnitz, Hörsaalgebäude,Reichenhainer Straße 90, 09126 Chemnitz (Einlass ab 10:00 Uhr)
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt .
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft , Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 08.11.2017 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Bis zur ersten Gläubigerversammlung bleibt der bisherige Gläubigerausschuss , bestehend aus den Mitgliedern
Dr. Thomas Pforr
Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen
Dr. Christoph Sieprath
Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
weiterhin bestellt.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 13 IN 379/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.07.2017

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