Start Justiz Whistleblower-Hotline der BaFin wird angenommen

Whistleblower-Hotline der BaFin wird angenommen

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Vor fast genau einem Jahr hat die die deutsche Finanzaufsicht BaFin eine Hotline für sogenannte Whistleblower eingerichtet mit folgendem Hintergrund: „Eine wichtige Erkenntnisquelle für Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen können Hinweise von Personen sein, die über ein besonderes Wissen zu Unternehmensinterna verfügen, beispielweise weil sie dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen stehen. Mit der Weitergabe entsprechender Informationen leisten Hinweisgeber („Whistleblower“) einen wertvollen Beitrag dazu, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen einzudämmen oder zu korrigieren.“

Nun hat die BaFin eine erste positive Bilanz gezogen: Etwa 400 Hinweise sind bisher über die Hotline eingegangen, wobei natürlich die Qualität der Meldungen variiert. Jeweils ein gutes Viertel der Hinweise zeigten mutmaßliche Verstöße von Banken an oder Finanzgeschäfte, bei denen die Anbieter womöglich keine Zulassung besaßen. In 60 Fällen waren die Angaben zu vage oder die BaFin gar nicht zuständig. Die Behörde hofft, dass das Portal weiterhin so gut angenommen wird und dass sie darüber Hinweise zu möglichen Straftaten erhält. Den Personen, die derartiges melden, wird Anonymität zugesichert. Wir unsererseits hoffen, dass es nicht zu einem Denunziantenportal ausartet und die BaFin entsprechende Meldungen gut nachrecherchiert, bevor irgendjemand eventuell zu Unrecht an den Pranger gestellt wird.

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