Start Politik Deutschland Soziale Netzwerke müssen aktiver gegen Hasskommentare und Fake-News vorgehen

Soziale Netzwerke müssen aktiver gegen Hasskommentare und Fake-News vorgehen

396
Der Bundestag hat am heutigen Freitag ein Gesetz verabschiedet, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde strafbare Inhalte zu löschen. Prinzipiell sollen rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden. Damit werden Unternehmen wie Twitter und Facebook, auf deren Seiten täglich Millionen Meinungen geäußert werden, gezwungen, konsequenter gegen sogenannte Hasskommentare oder Fake-News vorzugehen. Ob sie dies selber tun oder die Aufgabe an unabhängige Gutachter abgehen, bleibt ihnen überlassen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein