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Vorratsdatenspeicherung vorerst ausgesetzt

Wie erwartete wurde, hat die Bundesnetzagentur die für den 1. Juli geplante Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung erst einmal ausgesetzt, nachdem das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen letzte Woche deren Rechtmäßigkeit in Frage stellte. Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte dagegen geklagt, Daten seiner Kunden speichern zu müssen und vor dem Gericht in Münster einen Sieg errungen.Das Oberverfassungsgericht sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen europäische Datenschutzrichtlinien.

Bis zum Urteil im Hauptverfahren werde die Speicherpflicht daher nicht durchgesetzt, erklärte die Mainzer Niederlassung der Bundesnetzagentur, die für die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zuständig ist.

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