Start Politik Deutschland Oberverwaltungsgericht Münster erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

Oberverwaltungsgericht Münster erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig

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Ist das Thema Vorratsdatenspeicherung damit vom Tisch? Laut Meinung von Experten ja. Das Münsteraner Oberverwaltungsgericht hat gestern der ab Juli geplanten anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetdaten widersprochen und sie für rechtswidrig erklärt. Ursprünglich hätten ab dem Zeitpunkt sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger für zehn Wochen gespeichert werden sollen.

Ein Münchner IT-Unternehmen hatte geklagt, weil es die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern wollte. Datenschützer gehen davon aus, dass das Urteil Signalwirkung haben dürfte und die Bundesregierung von diesem Vorhaben komplett Abstand nimmt. Nach Auffassung der Richter verstößt die Vorratsdatenspeicherung zudem gegen europäische Datenschutzrichtlinien.

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