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BWF-Stiftung: Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt

Auch wir haben ja schon diverse Male in Sachen BWF-Stiftung berichtet und es wird noch einige Zeit vergehen, bis „Gras über die Sache gewachsen ist“. Vor über einem Jahr teiten wir mit, dass ein Vermittler in diesem Fall zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Nun hat das Landgericht München II einen Anlageberater wegen Verletzung der Plausibilitätsprüfungspflicht zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt.

Das Gericht begründete das Urteil mit der Unrichtigkeit der Behauptung der BWF-Stiftung, dass die Anleger physisches Gold erwerben würden. Vielmehr erhielten die Anleger nur Goldzertifikate, was nicht mit einem Eigentum an Gold gleichzusetzen ist. Da von einem Anlageberater allgemeine Grundkenntnisse des Rechts verlangt werden könnten, hätte der Berater die Unrichtigkeit der dargestellten Eigentumsverhältnisse erkennen müssen.

Für Anleger, die wenig Chancen haben, ihr Geld über die insolvente Stiftung zurückzuerhalten, bildet dieses Urteil natürlich eine erfolgversprechende Alternative. Mittlerweile haben auch bereits zahlreiche Anleger Klage gegen ihre Anlageberater eingereicht.

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