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Ab dem 1.1.2018 gilt ein neuer Grenzwert für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Der Grenzwert für die steuerliche Absetzung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab dem 1.1.2018 bei 800 Euro liegen. Im Rahmen des „Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ wird der bisherige Grenzwert (410 €) damit fast verdoppelt. Somit können ab 2018 selbstständig nutzbare materielle Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr zu 100% abgeschrieben werden, wenn die Nettoanschaffungskosten 800 € nicht überschreiten. Sollten Sie also Erwerbungen vornehmen wollen, überlegen Sie sich, ob es nicht sinnvoller wäre, diese auf 2018 zu verschieben.

Alternativ haben Sie weiterhin die Wahl, eine Poolabschreibung vorzunehmen (hier bleibt der Grenzwert von 1.000 € bestehen).

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