Start Verbraucherschutz Roaming fällt innerhalb Europas weg

Roaming fällt innerhalb Europas weg

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Ab dem 15. Juni 2017 gilt innerhalb der EU „roam like at home“. Das bedeutet, dass die Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen identisch sind mit denen im Heimatland. Für Roaming dürfen die Anbieter dann grundsätzlich keine Aufschläge mehr kassieren. Wenn Sie einen Vertrag mit Inklusiveinheiten haben (z.B. 100 Freiminuten oder 200 SMS pro Monat) gilt, genauso wie für das mobile Internet, dass Sie diese auch im europäischen Ausland nutzen können ohne Aufschläge.

Detaillierte Informationen dazu, auch zu den Ausnahmen, hat die Verbraucherzentrale auf einer Seite zusammengestellt.

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