Start Justiz Insolvenzverfahren Anlagenberatungs-KG Immo-Baufinanz GmbH & Co. – Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Anlagenberatungs-KG Immo-Baufinanz GmbH & Co. – Aufhebung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Anlagenberatungs-KG Immo-Baufinanz GmbH & Co., Holzhauser Str. 16-18, 13509 Berlin, vertreten durch die Immo-Baufinanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

diese vertreten durch Geschäftsführer Hellmuth Claus
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRA 15144
– Schuldnerin –

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 19.05.2017

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