Start Allgemein SOLID Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) – Insolvenzverfahren eröffnet

SOLID Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt) – Insolvenzverfahren eröffnet

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOLID Vermögensverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Hindenburgdamm 58, 12203 Berlin, AG Charlottenburg, HRB 150201
vertreten durch den Geschäftsführer Richter Klaus

Geschäftszweig: Verwaltung eigenen Vermögens sowie An- und Verkauf von Grundbesitz
– wurde am 12.05.2017 um 12:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Insolvenzverwalter Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin,
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.07.2017 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Mittwoch, 21.06.2017, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Charlottenburg anberaumt auf Mittwoch, 23.08.2017, 09:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

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