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Online-Vergleichsportale müssen darauf hinweisen, wenn sie nicht alle Anbieter berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass Preisvergleichsportale im Internet ihre User darauf hinweisen müssen, wenn sie nur ausgewählte Anbieter anzeigen und somit eine Vorabauswahl treffen.

Der Kunde geht bei einer Konsultation der Seite davon aus, dass diese sämtliche Unternehmen berücksichtigt und wird daher in seiner Entscheidungsfindung stärker beeinflusst, als es ihm bewusst ist. Anlass des Urteils war eine Klage des Bundesverbands Deutscher Bestatter gegen das Online-Vergleichsportal Bestattungsvergleich.de, welches nur Anbieter berücksichtigt, die mit dem Portal eine Provisionsvereinbarung eingegangen sind. Zwar sei dies im Geschäftskundenbereich der Seite nachzulesen, doch das BGH urteilte, dass dies ungenügend sei.
Die Entscheidung hat umfassende Konsequenzen für alle Vergleichsportale mit entsprechenden Provisionsvereinbarungen. Diese müssen diese Praxis nun deutlich dem Nutzer anzeigen.
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