Seit 2008 findet in der Deutschland – basierend auf einer amerikanischen Idee 1966 – der „Equal Pay Day“ statt. Dieser jedes Jahr neu errechnete Tag markiert den Zeitpunkt, ab dem Frauen arbeiten müssten, wenn sie den gleichen Lohn für ihre Arbeit erhalten würden wie Männer. 2017 war dies der 18. März. Das bedeutet, dass Frauen bis zu diesem Termin rein rechnerisch umsonst gearbeitet hätten.
Frauen verdienten 2016 mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 16,26 Euro rund 21 % weniger als Männer (20,71 Euro).
Fast drei Viertel dieses unbereinigten Gender Pay Gaps sind auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen: Die wichtigsten Gründe waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.
Beim sogenannten bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen ist. 2014 lag er bundesweit bei 6 % (unbereinigter Gender Pay Gap 2014: 22 %). Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 6 % weniger als Männer verdienten.
Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/VerdiensteArbeitskosten/Verdienstunterschiede.html