Start Verbraucherschutz Print@home – Zusatzgebühr unzulässig? Heben Sie die Belege für eine eventuelle Rückerstattung...

Print@home – Zusatzgebühr unzulässig? Heben Sie die Belege für eine eventuelle Rückerstattung auf!

322
Wer Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen über das Internet kauft, muss über den Ticketpreis hinaus oft auch zusätzliche Kosten für den Versand oder die Hinterlegung der Tickets zahlen. Der Online-Händler Eventim bietet seinen Kunden in vielen Fällen auch die Möglichkeit, Eintrittskarten als „ticketdirect“ zu bestellen. Dabei werden die Tickets nicht per Post zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung – zum Beispiel per E-Mail – am heimischen Computer ausgedruckt.

Diesen Service berechnet Eventim mit 2,50 Euro – obwohl für den Anbieter beim Versand weder Material- noch Portokosten anfallen. Weil nicht nur der Marktführer so eine „print@home“-Option kostenpflichtig anbietet, hat die Verbraucherzentrale NRW sechs weitere Ticket-Plattformen abgemahnt: ADticket, Ticketmaster, ReserviX, easyticket, BonnTicket und D-Ticket.
In einem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung erklärte nun das Landgericht Bremen die ticketdirect-Klausel von Eventim für unzulässig (Urteil vom 31.08.2016. Az.: 1-O-969/15 – nicht rechtskräftig). Eventim hat gegen das Urteil inzwischen Berufung eingelegt.
Tipp
Belege aufbewahren
Für Kunden steigt dadurch die Chance, Servicegebühren erfolgreich zurückfordern zu können, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Eventim in der letzten Instanz verliert. Wer für „print@home“-Tickets eine Servicegebühr zahlen muss oder in der Vergangenheit zahlen musste, sollte die Belege dafür aufbewahren, um später möglicherweise die Gebühren zurückfordern zu können.
Keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand
Zugleich stutzen die Bremer Richter die Kosten für postalischen Versand zurecht. Auch hier folgte das Landgericht der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Per Klausel hatte sich der Branchenführer satte 29,90 Euro Versandkosten genehmigt: für eine einfache innerdeutsche Postzustellung inklusive Bearbeitungsgebühr. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den Versand dürfe der Anbieter jedoch nicht verlangen, da er vertraglich zum Verschicken der Tickets verpflichtet sei, heißt es im Urteil.
Eventim hatte im Rahmen des Vorverkaufs für die AC/DC-Welttournee 2015 etliche Fans verärgert, die im Rahmen des Bestellvorgangs ausschließlich den „Premiumversand“ wählen konnten. Premium daran war aber nur der Preis. Bei einem rechtskräftigen Urteil könnten die Kunden auch die 29,90 Euro zurück verlangen.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/urteil-eventim-ticketgebuehren

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein