Start Verbraucherschutz Verbraucherschützer verklagen Banken aufgrund zu hoher Kosten der Basiskonten

Verbraucherschützer verklagen Banken aufgrund zu hoher Kosten der Basiskonten

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Mitte 2016 wurde in Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die jedem Bürger ein Recht auf ein Girokonto garantiert. Diese Basiskonten dürfen zwar Geld kosten, doch müssen dessen Gebühren „angemessen“ sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nun Klage gegen die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG und die Sparkasse Holstein eingereicht, weil deren Basiskonten zu teuer seien.

Bis zu einem eventuellen höchstrichterlichen Urteil können mehrere Jahre vergehen. Deshalb fordert der vzbv die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zeitnah und flächendeckend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird.

„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Klage gegen drei KreditinstituteBei den Klagen geht es um zwei Maschen, mit denen Basiskonten teuer gemacht werden:

  • Kunden mit einem Basiskonto müssen bei einigen Banken für vergleichbare Leistungen schlicht mehr bezahlen. Kostet ein normales Konto etwa eine monatliche Grundgebühr, werden für ein Basiskonto einige Euro mehr fällig.
  • Oft gibt es das Basiskonto nur in einer teuren Filial-Lösung. Die meisten Banken bieten ihren Kunden längst Konten an, die online oder über die Terminals in ihren Filialen günstig genutzt werden können. Dann berechnen sie nur für Geschäfte am Schalter höhere Gebühren. Basiskonten bieten einige Banken aber nicht in diesen Varianten an, sondern ausschließlich mit hohem monatlichem Grundpreis.

Beides verstößt aus Sicht der Verbraucherzentralen gegen gesetzliche Regelungen. Kunden mit Basiskonten dürfen unserer Meinung nach für vergleichbare Leistungen nicht schlechter gestellt werden. Außerdem müssen sie – wenn es das für die übrigen Kunden des Kreditinstituts gibt – ebenfalls zwischen verschiedenen Kontomodellen wählen können.

Besitzen Sie ein Basiskonto und werden auf diese Weise schlechter behandelt als andere Kunden der Bank, sollten Sie den höheren Kosten schriftlich widersprechen. Fordern Sie von Ihrer Bank, die monatlichen Kosten aufs Niveau der übrigen Kunden anzupassen oder Ihnen eine günstigere Online-Varianten anzubieten.

Die Finanzaufsicht kann schnell helfenDas Basiskonto ist Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Es wurde für Verbraucher geschaffen, die wirtschaftlich schwach oder aus anderen Gründen benachteiligt sind – wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete und Obdachlose. Diesen Verbrauchern ist nach Ansicht des vzbv nicht zuzumuten, auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil mehrere Jahre zu warten. „Die BaFin muss verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Sie hat die nötigen Instrumente, um zeitnah und flächendeckend Verbesserungen für Verbraucher herbeizuführen“, so Mohn.

Der vzbv fordert die BaFin deshalb auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale.de/teure-basiskonten

 

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