Start Verbraucherschutz Diese Optionen haben Sie, wenn die Zinsbindung für Ihr Immobiliendarlehen ausläuft

Diese Optionen haben Sie, wenn die Zinsbindung für Ihr Immobiliendarlehen ausläuft

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Läuft die Zinsbindung für ein Immobiliendarlehen aus, sollten Sie sich rechtzeitig um den Anschluss kümmern. Die Verbraucherzentrale gibt hierzu folgende Ratschläge:

Das erste Angebot Ihrer bisherigen Bank muss nicht das beste sein – und in deren Verträgen können Fallen lauern.

Läuft Ihr Immobiliendarlehen aus, kommt in der Regel Post von der Bank: Sie möchte den Vertrag verlängern und einen neuen Zins über mehrere Jahre festlegen. Wenn Sie die übrig gebliebenen Schulden nicht auf einen Schlag abbezahlen können oder möchten, haben Sie drei Möglichkeiten:

Sie können das Verlängerungsangebot annehmen und bei der Bank bleiben. Dabei sollten Sie sich vorher aber bei anderen Banken umhören und Angebote einholen. Erst dann können Sie einschätzen, ob es woanders nicht bessere Optionen gibt. Verhandeln Sie mit solchen Angeboten im Rücken ruhig auch mit Ihrer bisherigen Bank. Vielleicht reagiert sie ja und senkt den Zins.

Sie können wechseln, bei einer neuen Bank einen Kredit über die Restschuld aufnehmen und die alte ausbezahlen. Da die Zinsbindung ausgelaufen ist, sparen Sie sich zu diesem Zeitpunkt teure Vorfälligkeitsentschädigungen. Es gibt zwar Wechselkosten wie die Löschung und den Neueintrag der Grundschuld. Diese Kosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld und können zum Beispiel bei 100.000 Euro zwischen 450 und 1.100 Euro ausmachen. Bekommen Sie einen besseren Zins, rechnet sich das aber schnell.

Möchten Sie keinen Zins über zehn oder mehr Jahre festlegen, können Sie das Darlehen bei der bisherigen Bank oft zu einem variablen Zins weiterlaufen lassen. Den passt die Bank regelmäßig an die Entwicklung des Markts an. Und wegen der allgemein niedrigen Zinsen kann er kaum noch sinken. Er wird in der Regel auch höher ausfallen als festgeschriebene Zinssätze. In den meisten Fällen rechnen sich variable Zinsen nur dann, wenn Sie in den nächsten zwölf Monaten das Darlehen tilgen können und eine längere Zinsbindung nicht wollen. Beachten Sie: Solche variabel geführten Verträge können beide Seiten kurzfristig kündigen. Tut das die Bank, müssen Sie plötzlich alles sofort zurückzahlen. Tun Sie dies, hat die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentscheidung.

Wenn Sie mehrere Angebote für eine Anschlussfinanzierung eingeholt haben, helfen Online-Rechner, die Kosten zu vergleichen. Solche Rechner hat zum Beispiel die Stiftung Warentest im Angebot.

Zum Ende der Zinsbindung gilt auf jeden Fall Vorsicht! Wenn Sie den Stichtag verstreichen lassen oder das Darlehen erst einmal zu einem variablen Zinssatz weiterlaufen lassen möchten, können Fallen lauern: Ihr Vertrag muss einen solchen variablen Zinssatz auch vorsehen. Einige Landesbanken schreiben zum Beispiel fest, dass die übrig gebliebenen Schulden nach der Zinsbindung fällig sind, wenn Sie keinen neuen, langfristigen Vertrag abschließen. Dann müssen Sie plötzlich hohe Summen sofort zurückzahlen. Schauen Sie darum unbedingt rechtzeitig in Ihren Vertrag, was vereinbart ist!

Zum Ende der Zinsbindung kann es noch eine weitere Falle geben: Verbraucher beschweren sich, sie hätten auf Verlängerungsangebote der Von Essen Bank nicht reagiert und diese dadurch unwissentlich angenommen. Die Bank hat einen entsprechenden Passus in die Vertragsbedingungen geschrieben. Ein Verbraucher soll jetzt weitere fünf Jahre lang mehr als neun Prozent Zinsen zahlen – in der aktuellen Niedrigzinsphase ein hoher Satz.

„Über das Frühwarnnetzwerk wurden uns mehrere dieser Fälle gemeldet“, sagt Philipp Rehberg, Teamleiter beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Bremen. „Wir halten das Vorgehen der Bank für rechtswidrig.“

Angebote zur Verlängerung von Immobiliendarlehen sollten Sie darum genau lesen.

Quelle: http://www.verbraucherzentrale.de/immobiliendarlehen-verlaengern

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