Start Verbraucherschutz Wie erhalten Sie Entschädigungen bei der Deutschen Bahn bei Verspätungen?

Wie erhalten Sie Entschädigungen bei der Deutschen Bahn bei Verspätungen?

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Falls Ihre Fahrt mit der Deutschen Bahn bei Ankunft am Zielbahnhof eine Verspätung von mindestens 60 Minuten aufweist, können Sie sich, gestaffelt nach der Dauer der Verspätung, anteilig Ihre Fahrtkosten zurückerstatten lassen. Leider erschwert die Bahn diesen Vorgang durch bürokratische Maßnahmen.

Wichtig ist, dass Sie sich die Verspätung entweder direkt im Zug oder, am besten im Anschluss der Fahrt, bei der DB Information bzw. im DB Reisezentrum auf Ihrer Fahrkarte bestätigen lassen. Leider können Sie sich diese nicht sofort im Servicecenter erstatten lassen. Sie müssen zuerst das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, welches Sie entweder direkt von DB-Angestellten erhalten oder sich auf Ihren Rechner heruntergeladen haben – Sie finden es hier: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/fahrgastrechte-formular.shtml. Das Formular geben Sie zusammen mit den Originalfahrkarten in einem Briefumschlag im DB Reisezentrum ab oder Sie senden es direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main. Vergessen Sie hierbei aber das korrekte Porto nicht! Innerhalb eines Monats sollte Ihr Anliegen dann bearbeitet sein.

Sind Sie übrigens mit dem Fernverkehr unterwegs und es ist abzusehen, dass Ihr Zug mehr als 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof aufweisen wird, ist die Zugbindung aufgehoben, ohne dass Sie sich das vom Zugpersonal auf Ihrer Fahrkarte bestätigen lassen müssen. Sie dürfen dann für Ihre Reise auf andere, auch höherwertige, nicht reservierungspflichtige Zügen umsteigen. Sind Sie mit einer Nahverkehrsfahrkarte unterwegs, müssen Sie hierfür aber zuerst den Zuschlag bezahlen. Anschließend können Sie sich diese Kosten über o.g. Weg zurückerstatten lassen (Achtung, diese Regelung ist NICHT für Schönes-Wochenende-Tickets und Länder-Tickets gültig!). Gleiches gilt, wenn Sie statt Ihres gebuchten Fernverkehrszuges für Teilstrecken auf Regionalverkehr wie Straßen- oder U-Bahn umsteigen mussten. Ihre Fernverkehrsfahrkarte ist hier nicht automatisch gültig! Kaufen Sie ein entsprechendes Ticket und holen Sie sich im Anschluss die Kosten wieder von der Bahn zurück.

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