Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Abmahnung der Netbank wegen falscher Werbung

Die Netbank wirbt mit „kostenloser Kontoführung“ fürs Girokonto um Neukunden. Ein Blick ins zum 1. April 2017 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zeigt jedoch, dass ab April ein Betrag von bis zu 3,50 Euro monatlich für die Kontoführung fällig wird. Ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Entgelts fehlt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Netbank daher abgemahnt.

„Wer wechselt schon sein Girokonto, wenn klar ist, dass die kostenlose Kontoführung nur wenige Wochen währt“, meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf der Internetpräsenz der Netbank müssten Verbraucher mühevoll nach dem bald fälligen Entgelt suchen. Weder in der tabellarischen Darstellung der Preise und Leistungen fürs Girokonto noch im Produktinformationsblatt sei die Gebühr zu finden, die die Bank in nicht einmal acht Wochen verlangen wird.
„Wir halten es für unlauter, dass die Netbank Verbrauchern diese wichtige Information vorenthält“, so Rehberg. Würde sie ordentlich auf das Entgelt verweisen, nähmen viele Menschen sicherlich Abstand von einem Kontowechsel. „Zwar wird die Bank mit einer Kontoführungsgebühr von 42 Euro pro Jahr nicht einmal zu den teuren gehören, doch die Mehrheit der neuen Kunden dürfte sich trotzdem über den Tisch gezogen fühlen.“
Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase haben viele Banken und Sparkassen in den vergangenen Monaten Entgelte für Leistungen wie Kontoführung, Girocard oder Überweisungen eingeführt. Verbraucher halten daher zunehmend nach Alternativen Ausschau. „Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten Wechselwillige jedoch genau hinschauen. Nicht jedes kostenlose Konto kostet wirklich nichts“, so die Verbraucherschützerin.
Quelle: http://www.vzhh.de/presse/518602/netbank-kassiert-abmahnung.aspx
Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Änderungen im Kleinanlegerschutzgesetz - was bedeutet das vor allem für das Crowdfunding?

Next Post

Annonce der Trading-King Ltd., die ein kostenloses E-Book verspricht, aber zu überteuerten Online-Seminaren verlocken soll