Ärger mit Fitnessstudios ist schon lange ein Thema bei den Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Umfrage macht nun deutlich: Rechtsverstöße und die Benachteiligung von Kunden sind an der Tagesordnung.
„Gerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vertrag kündigen wollen, gibt es Probleme“, sagt Dunja Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bei mehr als einem Drittel der Teilnehmer hat das Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Die nicht repräsentative Umfrage lief von August bis Oktober 2016. 520 Verbraucher haben daran teilgenommen.
Zwar wissen viele Kunden, welche Klauseln in den Verträgen mit ihrem Fitnessstudio stehen – ob diese Klauseln aber überhaupt zulässig sind, ist schwierig zu erkennen.
Einige Beispiele für rechtswidrige Klauseln in Verträgen, die laut unserer Umfrage häufig vorkommen:
- Fitnessstudios dürfen die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust nicht komplett oder generell ausschließen. Das war aber bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall.
- Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer haben angegeben, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthält, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentralen kann das eine versteckte Preiserhöhung sein. Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft.
- Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Auch das ist nicht erlaubt.