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Gegendarstellungen in Internetblogs

Kein Problem bei uns, denn wir freuen usn eigentlich über jeden Initiator der sich bei usn meldet, weil er mit dem Beitrag bei uns nicht einverstanden ist. Dann gehört es sich, auch ohne Prozess, das man diesem statt gibt. Wir tun das. Nun gibt es dazu aber auch eine Gerichtsentscheidung die eine „Revolution“ in Gang setzen könnte im Internet.Das Thema ist so alt wie das „WEB 2.0“: Die Gegendarstellung wegen vermeintlich falscher oder unzulässiger Äußerungen im Internet und die dahinter stehende Frage: „Wann ist ein Online-Beitrag ein journalistisch-redaktionelles Angebot?“
Christoph Lauer, SPD-Mitglied und ehemaliger Piratenpolitiker, hat eine solche Gegendarstellung jetzt durchgefochten und einen Gegendarstellungsanspruch durchgesetzt. Sein ehemaliger Piraten-Kollege Simon Lange muss in seinem Blog eine Gegendarstellung Lauers veröffentlichen und hat dies auch getan.

Das Berliner Kammergericht hat Lange per einstweiliger Verfügung zur Veröffentlichung der Gegendarstellung verpflichtet und parallel auch dessen Beschwerde wegen der Versagung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die Entscheidung mutet Experten seltsam an, denn Gegenstand von Gegendarstellungen haben normalerweise nur Falsch-Berichte in periodisch erscheinenden Druckerzeugnissen.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/gegendarstellung-in-internet-blogs

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