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Das wäre mal ein gutes Gesetz, aber ob die Lobbyisten da nicht zu stark dagegen sind?
Liquidado- Verbraucherzentrale Hamburg warnt Verbraucher

Das wäre mal ein gutes Gesetz, aber ob die Lobbyisten da nicht zu stark dagegen sind?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpft seit langem für die Einführung der Musterfeststellungsklage in Deutschland. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben. Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert. Jetzt muss die Koalition Geschlossenheit zeigen und das Gesetz noch vor der Bundestagswahl beschließen.

„Der vzbv begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf, ebenso wie die Unterstützung der Koalitionsfraktionen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas entspreche weitgehend den Vorstellungen des vzbv und könnte die Entschädigung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Rechtsverstößen erheblich erleichtern.

Was sich für Verbraucher ändert

Die Musterfeststellungsklage stärkt die Rechtsposition der Verbraucher, indem diese unmittelbar von der neuen Verbandsklage profitieren können. Mit ihr werden zwar nicht einzelne Zahlungsforderungen gebündelt durchgesetzt. Durch die für eine Vielzahl von Verbrauchern gültige Klärung von grundlegenden Fragen können diese ihre Zahlungsansprüche aber deutlich leichter geltend machen. Mit dem Eintrag in ein Klageregister können sich Verbraucher einer Verbandsklage anschließen und damit auch verhindern, dass ihre Ansprüche verjährt sind, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Die Gefahr von Auswüchsen wie im System der U.S.-amerikanischen Class Action sieht der vzbv nicht, weil sie auf klagebefugte Verbände beschränkt werden soll. Diese können mit Einführung der Musterfeststellungsklage gerichtlich feststellen lassen, dass ein bestimmtes Verhalten eines Unternehmens rechtswidrig war und dass sich hieraus Ansprüche der Kunden ergeben. Wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bindet dieses das Unternehmen gegenüber allen eingetragenen Verbrauchern.

Kollektive Rechtsdurchsetzung neu im deutschen Rechtssystem

Auch bislang können Verbraucherverbände Unternehmen verklagen. Diese Klagen sind aber in der Regel auf Unterlassung ausgerichtet. Geschädigte Verbraucher können sich ihnen nicht anschließen, sondern müssen parallel selbst vor Gericht ziehen, wenn sie ihren Schaden ersetzt bekommen wollen. Darauf verzichten Verbraucher jedoch meistens, da der Ausgang ungewiss und das Prozesskostenrisiko hoch ist. Laut einer Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag des vzbv finden 70 Prozent der Verbraucher, dass man durch einfachere und kostengünstigere gerichtliche Klagemöglichkeiten den Verbraucherschutz verbessern kann.

 

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