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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen über die wir berichten

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Diese kann man auch im Bundesanzeiger abrufen, aber man findet den Inhalt, anders als bei uns, nicht im Internet. Die Seiten des Bundesanzeigers sind nicht „Indexiert“. Das bedeutet dann in der Konsequenz, das diese Veröffentlichungen zu den in den vorläufigen Sicherungsmaßnahmen enthaltenen Personen, nicht Publik werden, und Niemand diese findet. In diesen Veröffentlichungen geht es immer um sichergestellte Vermögenswerte die aus Straftaten stammen, immer verbunden mit der Aufforderung, das Geschädigte sich dann, wenn sie einen rechtskräftigen Titel haben, in dieses sichergestellte Vermögen vollstrecken können um damit ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Natürlich findet man unsere Beiträge dann im Internet an herausragender Stelle auf. Das ist auch so gewollt, denn geschädigte Opfer sollten zumindest die Chance haben einen Teil ihres Verlustes zurückzubekommen. Natürlich gefällt das den kriminellen Personen die in diesen Veröffentlichungen benannt werden nicht besonders. Merkwürdigerweise haben die dann aber auch immer Geld dazu einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Mancher Rechtsanwalt ist so dreist, das er sogar behauptet „die Veröffentlichung sei im Bundesanzeiger gelöscht“. Nochmals die versuchen einen dann für „Blöde zu verkaufen“, wobei dann immer ein neuer Blick in den Bundesanzeiger ausreicht um festzustellen, das der Rechtsanwalt entweder zu dumm ist den Bundesanzeiger zu bedienen, er kann nicht lesen oder er ist eben dreist und lügt. Jede dieser Varianten ist sicherlich kein Aushängeschuld für einen seriösen Anwalt. Natürlich löschen wir den Beitrag auch bei uns, wenn wir mitgeteilt bekommen „der ist aus dem Bundesnazieger heraus“ und bei einer Prüfung stimmt dann die Information, dann wird da auch gelöscht. Manchmal ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, das die Anwälte dann auch noch von geklautem Geld bezahlt werden.

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