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So frei ist der Handel dann nicht im Internet

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Da gibt es das sogenannte Geoblocking. Da will die EU aber nun ran.Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit legt heute die Position der EU-Mitgliedsstaaten zur Geoblocking-Verordnung fest. Diese soll eine Ungleichbehandlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im EU-Binnenmarkt verbieten. „Eine Diskriminierung von Verbrauchern nach ihrem Wohnort oder ihrer Nationalität sollte im europäischen Binnenmarkt nicht erlaubt sein. Leider sind aber in der Geoblocking-Verordnung für Verbraucher wichtige Güter wie audiovisuelle Inhalte nicht enthalten“, kritisiert Linn Selle, Handelsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Verbraucher erwarten seit langem, dass sie überall in Europa diskriminierungsfrei einkaufen können – ob das Musikstreaming, Elektronikgüter in Shopping-Portalen, oder der Besuch im französischen Vergnügungspark ist – hier gibt es noch erheblichen Nachholbedarf.“, so Selle.

Wichtige Bereiche nicht verbraucherfreundlich geregelt

Ziel des EU-Binnenmarktes sollte es sein, dass Verbraucher über nationale Grenzen hinweg diskriminierungsfrei Güter und Dienstleistungen erstehen können wie Kunden im eigenen Land. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf. Denn der Rat hat wichtige Fragen nicht verbraucherfreundlich genug geregelt:

  • Anwendungsbereich: Bestehendes europäisches Verbraucherrecht darf nicht durch die Geoblocking-Verordnung unterlaufen werden.
  • Reichweite der Verordnung: Verbraucher wünschen sich Zugang zu europäischen Musik- und Mediendiensten. Gerade diese Produkte (audiovisuelle Medien, urheberrechtlich geschützte Dienste) sind jedoch nicht von der Geoblocking-Verordnung erfasst.
  • Verbot von Passiv-Verkäufen: Verträge zwischen Unternehmen, die Kunden nach Wohnort oder Nationalität diskriminieren, müssen verboten werden.

Die vollständige Stellungnahme des vzbv zur Verordnung steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

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