Aktueller Marktcheck zeigt: In 42 Prozent der angebotenen Leuchten sind LEDs nicht austauschbar.
Waren im März 2016 bei 29 Prozent der angebotenen Wohnraumleuchten in Baumärkten die LED-Lampen nicht wechselbar, so sind es Ende Oktober bereites 42 Prozent. Ein Leuchtmitteltausch durch Verbraucher ist hier nicht mehr möglich. Begründet wird dieser Trend mit der langen Lebensdauer der LEDs.
LEDs halten laut Herstellerangaben etwa 20.000 bis 30.000 Stunden, das sind bei etwa drei Stunden Brenndauer täglich etwa 20 bis 30 Jahre. „Die auf der Verpackung angegebene „durchschnittliche Lebensdauer“ wird von den Herstellern jedoch nur theoretisch berechnet und nicht gemessen“, erklärt Elke Dünnhoff, Energieexpertin der Verbraucherzentrale. Per Gesetz muss zudem nur die Hälfte der Lampen die aufgedruckte Lebensdauer tatsächlich erreichen. „Dies ist irreführend“, erläutert Dünnhoff. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren haben Verbraucher keine Möglichkeit mehr, beim Händler einen Defekt zu reklamieren. Wer Glück hat, kann die Leuchte dann noch kostenpflichtig vom Hersteller reparieren lassen. Ansonsten ist sie Elektroschrott.
„Wir raten Verbrauchern, weiterhin auf Leuchten mit wechselbaren Lampen zu setzen“, so Dünnhoff. Verbraucher sollten deshalb auf die Angaben auf dem Energielabel für Leuchten achten. Auf diesen müssen Hersteller anzeigen, wenn die LEDs nicht einfach wechselbar sind. „Die Lampen können in der Leuchte nicht ausgetauscht werden.“, heißt es dann auf den bunten Labeln.
LED-Leuchtmittel zum Austauschen gibt es mittlerweile für fast alle Anwendungsbereiche in verschiedenen Formen und mit verschiedenen Sockeln. Bei speziellen Anwendungen wie dimmbaren Leuchten oder Ersatzlampen für Niedervolt-Halogenlampen sollte man sich im Fachhandel beraten lassen, ob die neuen LED-Varianten auch kompatibel sind. Zudem sollten Verbraucher eine Rückgabemöglichkeit vereinbaren, falls dies in der Praxis nicht funktioniert.
VZ-RLP