Auch das ein Auswuchs einer Entwicklung worüber manchmal nur den Kopf schütteln kann. Manchmal werden solche Aktionen nur durchgeführt um nachzuweisen „das man ja was für den Anleger tue, den man abkassiert hat“-
Was sich manche Anlegerschutzanwälte denken kann man oft nicht nachvollziehen. Viele Dinge sehen dann nach blindem Aktionismus aus, nur um eine Rechtfertigung für das Abkassieren bei den Honoraren zu haben die man von Mandanten dann fordert. Diese Gedanken kommen einem bei solchen Aktionen, wie in diesem Fall.
Hier sollen Anlegerschutzanwälte ehemalige Vertriebler der BWF Stiftung bei der Staatsanwaltschaft in Berlin angezeigt haben, mit dem Hinweise diese seien in den Betrug der BWF Stiftung verwickelt.Reine Beschäftigungstherapie für die Staatsanwaltschaft Berlin die, nach unserer Kenntnis, bisher nicht in einem Fall der Erstattung solch einer Strafanzeige gegen einen Vermittler, überhaupt wohl einen Anfangsverdacht gesehen hat. Entsprechende Schreiben liegen der Redaktion dazu vor. Man muss sich diesen Sachverhalt auch einmal vorstellen in der Praxis, wäre dem so wie die Anlegerschutzanwälte vermuten, dann würde sicherlich der eine oder andere Vermittler heute mit vor Gericht stehen, denn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren ja sehr umfangreich und auch detailliert in dem Vorgang.
Es scheint wohl schwierig zu sein für so manchen Anlegerschutzanwalt irgendwo einen Faden zu finden an dem er dann ziehen kann um zum Erfolg zu kommen.Ihm wird es egal sein, denn er wird sein Geld von seinem Mandanten bekommen, egal ob nun erfolgreich oder nicht.