Die BaFin möchte bei der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ein verstecktes Provisionsverbot vermeiden.
BaFin sendet klares Signal
Es kommt offenbar Bewegung in die nationale Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD, deren Start für Februar 2018 vorgesehen ist. Das für die Umsetzung verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium könnte bereits in diesem Monat die Umsetzung in Angriff nehmen. Medienberichten zufolge hat die BaFin bereits deutlich gemacht, dass sie kein Provisionsverbot durch die Hintertür zulassen werde.
Provisionsverbot möglich
Grundsätzlich könnte die Bundesregierung ein Provisionsverbot einführen, weil die IDD die Entscheidung hierüber letztlich den einzelnen Mitgliedsstaaten überlässt. Die IDD verbietet zwar Provisionen nicht, fordert aber zugleich, dass diese keine negativen Effekte auf die Qualität der Beratung haben dürfen.