Diese Frage stellt man sich dann immer, wenn Rechtsanwälte schnell dabei sind, wenn eine Finanzmarktaufsicht einen Warnhinweis veröffentlicht, denn damit kann der Anwalt ja dann möglicherweise auch ein Geschäft machen. Einen anderen Sinn, als auf sich aufmerksam zu machen, dürften solche Meldungen von Rechtsanwaltskanzleien dann letztlich nicht haben. So wird das auch bei dem sinnlosesten Warnhinweis der jemals von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde veröffentlicht wurde gewesen sein, die Aares Rechtsanwälte übernommen hat. Auch hat man dann die Ergänzung der CSSF aktualisiert, aber das der Warnhinweis mittlerweile nicht mehr auf der Seite der CSSF, der Bafin und er FMA Österreich gar nicht mehr vorhanden ist, hat man dann nicht vermerkt, bzw. hat die eigene Meldung dazu nicht gelöscht. Klar könnte man denken „eine Geschäftschance auf ein Mandat“ weniger, das geht ja dann gar nicht. Ob das dann so in Ordnung und seriös ist, überlassen wir der Bewertung unserer User.