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Gläubigerversammlung TMS Dienstleistungs GmbH – Bericht von Rechtsanwalt Hans Jürgen Pforr

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Am heutigen Vormittag erhielten wir ein Protokoll der obengenannten Gläubigerversammlung, welches wir hiermit unseren Usern gerne zur Kenntnis bringen wollen.

Montag, den 01.02.2016 im Amtsgericht Berlin Charlottenburg,

Aktenzeichen 36 IN 1891/15

Durch das Insolvenzgericht wurde die rechtzeitige Niederlegung der Insolvenztabelle bestätigt.

Die angemeldeten Forderungen wurden in die Tabelle eingetragen.

Das Dilemma für die Anleger und Besitzer der Goldzertifikate besteht jedoch weiter.

Durch den Insolvenzverwalter der TMS Dienstleistungs GmbH wird ein Großteil der vorhandenen Goldbestände seinerseits zur Insolvenzmasse beansprucht.

Andererseits wurde die Forderung hierauf auch durch den Insolvenzverwalter der BWF in Trägerschaft der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. und somit auch zur unselbständigen BWF-Stiftung zur dortigen Insolvenzmasse gehörig angemeldet.

Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Anmeldung durch den Insolvenzverwalter der BWF in Trägerschaft der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. als auch die Forderung der Anleger, jedenfalls vorläufig, bestritten werden.

Es bleibt zu hoffen, dass eine baldige Einigung zwischen den Insolvenzverwaltern erfolgen kann, damit die Anleger und Goldzertifikatsbesitzer nicht gezwungen sind, Rechtsstreitigkeiten darüber zu führen, gegenüber wem sie gegebenenfalls Herausgabeansprüche überhaupt geltend machen können.

In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus informiert, dass das durch den Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Laboga, in Auftrag gegebene Gutachten über die Rechtskraft des Goldeigentumszertifikats noch nicht vorliegt.

Zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zu den Ansprüchen und eventuell dem Auffinden weiterer Vermögenswerte oder Ermittlung von weiteren, gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichteten Personen, werden die weiteren Ergebnisse der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft hoffentlich zeitnah weiteren Ausblick geben.

Die Kanzlei Pforr & Kollegen wird mit dieser in Kontakt bleiben und die vertretenen Mandanten umgehend über zugänglich gewordene Ermittlungsergebnisse informieren.

Rechtsanwälte Pforr & Kollegen

durch Rechtsanwalt

H.-Jürgen Pforr

Ende des Berichts

Die Redaktion macht auf folgendes aufmerksam: im Internet ist ein Video zu sehen, bei dem Herr S. als Besitzer des Goldes den Goldbestand der BWF Stiftung zuweist: „Hier sind 139 kilo Gold. Das ist der TMS Eigenbestand mit dem wir für die Garantien haften“ 2:20 im Video. Da Herr S sowohl die Geschäfte der Stiftung als auch der TMS im Hintergrund lenkte und der Geschäftsführer der TMS dieser Darstellung nicht widerspricht sollte die Zuordnung einfacher sein.

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