Start Allgemein CG Crassus Germanum – Anwaltsempfehlung – Nein?

CG Crassus Germanum – Anwaltsempfehlung – Nein?

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Unsere Artikel haben zu einigen Anfrage von geschädigten Anlegern bei uns in der Redaktion geführt. Hier wurden wir im Endeffekt immer wieder gefragt „ob wir denn einen Anwalt empfehlen können?! Ganz klares Nein, denn das tun wir auch sonst nicht. Wir empfehlen immer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu nehmen. Woher sie den bekommen? Nun, ganz einfach. Die für sie zuständige Rechtsanwaltskammer hat da immer einen guten Tipp für sie. Manche gute Rechtsanwälte findet man dann auch immer übers Internet über die Google Suche.

5 Kommentare

    • Hallo miteinander,

      anscheinend wird im Hintergrund versucht, über Dr. Ludzak und Phantom den Weiterbetrieb der PV´s zu gewährleisten. Des Weiteren soll zeitnah ein Schreiben vom Insolvenzverwalter an die Geschädigten rausgehen. So habe ich nichtbestätigte Infos.

      Auch hat Frau Uilein und im Vorfeld schon Herr Frank IT´ler das Unternehmen GK Group AG verlassen.

      Was soll man da sagen!!!

  1. Schreiben des Rechtsanwalt Meier !!!

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit gestern haben uns zahlreiche Anrufe und E-Mails erreicht, wonach durch Herrn Rechtsanwalt Schörisch in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der CG Service & Verwaltung GmbH die bislang geleisteten Mietzahlungen als „rechtsgrundlose Zahlungen“ zurückfordert, weil die PV-Anlagen angeblich noch nicht ans Netz gegangen sind.

    Der dem Anschreiben beigefügte Beschluss betrifft ersichtlich nicht die behauptete Bestellung des Herrn Schörisch zum Insolvenzverwalter der CG Service & Verwaltung GmbH, so dass der Insolvenzverwalter zum Nachweis seiner Legitimation hier ohnehin noch den richtigen Beschluss nachreichen muss.
    Nach unserem Kenntnisstand haben Sie alle einen Kaufvertrag abgeschlossen, in dem ein Ratenzahlungsplan je nach Baufortschritt der Anlage aufgeführt ist. Die Schlussrate sollte erst mit der Inbetriebnahme berechnet werden dürfen. Wir vermuten, dass Sie alle nur eine Rechnung über den gesamten Kaufpreis erhalten haben. Dieser Rechnungsstellung liegt aus unserer Sicht dann die inzidente (verzeihen Sie diesen juristischen Ausdruck) Behauptung zugrunde, die Anlage sei bereits in Betrieb genommen. Genau hierauf baut ja dann auch der zeitgleich von Ihnen unterschriebene Mietvertrag auf, der ab Inbetriebnahme die CG Service & Verwaltung GmbH zur Zahlung der Mieten verpflichtet.

    Als Betreiber der Anlagen ist beim Netzbetreiber die CG Crassus Germanum GmbH registriert. Diese hat dann die Einspeisevergütung beansprucht und vereinnahmt. Da die Einspeisevergütung tlw. gar nicht oder erst verspätet vereinnahmt werden konnte, muss innerhalb der CG-Gruppe gleichwohl Geld von der CG Crassus Germanum GmbH an die CG Service & Verwaltung GmbH geflossen sein, um die Mieten bezahlen zu können. Mit anderen Worten: Es wurde Ihnen gegenüber verschwiegen, dass die Anlage noch nicht in Betrieb genommen worden ist, bzw. sogar durch Stellung der vollen Kaufpreisrechnung behauptet, die Anlage sei schon in Betrieb genommen worden. Hier könnte es im Einzelfall interessant sein, ob eine Bank, die den Kaufpreis finanziert hat, vom Verkäufer eine Bestätigung über die Inbetriebnahme gefordert und erhalten hat, bevor das Darlehen ausbezahlt worden ist. Fragen Sie bitte auf jeden Fall bei Ihrer Bank nach und lassen Sie sich ggf. eine solche Bestätigung des Verkäufers, welche dann bei der Bank vorliegen müsste, von der Bank in Kopie vorlegen.

    Mithin hat man dort sehenden Auges Mietzahlungen „in Kenntnis der Nichtschuld“ geleistet. Rechtlich dürfte daher dieser Einwand dazu führen, dass die Forderung des Insolvenzverwalters unbegründet sein könnte. Zudem liegt die Vermutung nahe, dass Sie über den Umstand des Zeitpunktes der Inbetriebnahme getäuscht worden sind. Anderenfalls hätten Sie auch nicht sofort den vollen Kaufpreis entrichtet.

    Um hier für Sie tätig werden zu können, benötigen wir von Ihnen einen Auftrag, um diese Forderungen abzuwehren. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, können wir hier für Sie eine Kostendeckungsanfrage unter Beifügung des Anschreibens des Insolvenzverwalters machen.

    In diesem Zusammenhang benötigen wir folgende weiteren Unterlagen:
    – Anschreiben des Insolvenzverwalters

    – Rechnung, mit den Ihnen der Kaufpreis berechnet worden ist

    – Ggf. vorliegende Bestätigung des Verkäufers an die darlehensgebende Bank, dass eine Inbetriebnahme erfolgt ist

    – Ihre Nachprüfung, ob der Rückforderungsbetrag den bislang geleisteten Mietzahlungen entspricht, bzw. eine Aufstellung mit Datum und Zahlbetrag der zurückgeforderten Mietbeträge

    – Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, müssen Sie unsere Gebühren selbst tragen, im Übrigen immer einen bei der Rechtsschutzversicherung bestehenden Selbstbehalt

    – Unsere Gebühren entstehen in Abhängigkeit vom Rückforderungsbetrag, den der Insolvenzverwalter haben möchte

    Auf jeden sollten Sie vorerst keine Zahlung an den Insolvenzverwalter vornehmen, zumal die gesetzte Frist viel zu kurz bemessen ist.

    Zitat Ende

  2. Liebe Geschädigte,
    die ihr so zahlreich bei dem Rechtsanwalt Meier unterschrieben und auch noch p.P. knapp 100.-€ gesamt ca. 10000.-€ bezahlt habt!

    Sagt mal wieviel Dresche braucht ihr noch, wie oft müsst ihr noch beschissen werden, bis es endlich einer mal merkt?

    Die CG Crassus Germanum verkauft vielen von euch PV Anlagen, die nicht exisitieren, dann mietet die CG Service & Verwaltung die NICHT existierenden PV Anlagen zurück, obwohl diese weiß dass die PV-Anlagen nicht existierten. Ihr bekommt dann über mehrere Jahre eine Miete damit ihr schön im Glauben bleibt ihr habt ein GUTES Investment getätigt und die PV Anlagen produzieren gute Gewinne.
    Jetzt kommt der Rechtsawalt Meier als ihr Auftragnehmer, vertritt ihre Interessen für sie und die GK Finanz AG (ganz unparteiisch :-)) schützt damit dann auch noch die beiden GF der CG Crassus Germanum und den GF der CG Service & Verwaltung und wünscht von Ihnen eine weitere Vollmacht um gegen den Insolvenzverwalter vorgehen zu können. (Achtung KOSTENFALLE) Gebühren gemäß BRAGO fallen an, dass ist nicht in den 100.-€ enthalten !

    Ihre Chancen sind gerade auf auf dem gleichen Niveau gesunken, die ein Schneeball im Hochofen hat.

    Anbei Auszug aus §§ 263 StGB

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

    Da solltet ihr Anleger etwas mehr drüber nachdenken.

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