In einem unter dem Az.: 252 UJs 707780/15 bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs erfolgte der Versand von falschen Inkasso-/ Mahnschreiben, u.a. z.B. der „Dr. Mayer Rechtsanwälte“, Kennedyallee 89, 60590 Frankfurt am Mai, in welchen die Geschädigten dazu aufgefordert wurden einen Betrag in Höhe von 295,00€ auf ein Konto der Cortal Consors S.A. mit der IBAN: DE69 7603 0080 0210 6289 28 zu überweisen. Den Schreiben war ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
Die Staatsanwaltschaft München I führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurde folgendes Konto von der Staatsanwaltschaft gemäß §§ 111b ff StPO einstweilen gesichert bzw. beschlagnahmt:
Konto bei der Cortal Consors S.A., IBAN: DE69 7603 0080 0210 6289 28 mit einem Guthabenstand in Höhe von 3.535,25€ (Stand 20.10.14).
Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat betroffenen Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.
Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder/jede Verletzte selbst aktiv wird. Im Regelfall muss daher jede/jeder Verletzte seine/ihre eventuellen Ersatzansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft sozusagen stellvertretend gesicherten Vermögenswerte Zugriff nehmen. Nur dort, wo der/dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k StPO aus.
Erfolgen keine Maßnahmen durch die Verletzten, erhält der jeweilige Arrestschuldner möglicherweise die gesicherten Vermögenswerte wieder zurück!
Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden du