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Captura GmbH – Ist der Treuhänder in der Mit-Haftung?

Nun, wir sind keine Juristen, aber natürlich stellt sich die Frage in der Situation, in der sich die Captura GmbH nun befindet, nachdem der Insolvenzverwalter „Masseunzulänglichkeit“ angezeigt hat. Klar, dass man hier dann die Frage stellt.

Wir in der Redaktion gehen davon aus, dass sie sicherlich auch von involvierten Anlegerschutzanwälten gefragt werden wird. Treuhänder der Captura GmbH war laut deren Webseite die Rechtsanwaltskanzlei Grasmüller & Wehner.

„Hr. Wehner verfügt über profunde Kenntnisse im Bereich des Kapitalanlagenrechts sowie der Immobilienbranche und eignet sich daher optimal für diese Funktion.“ So heißt es in der Eigendarstellung der Kanzlei. Da könnte man dann sarkastisch folgende Frage stellen: Wenn Masseunzulänglichkeit das Ergebnis der Beratung des Treuhänders war, wo ist der Sachverstand dann auf der Strecke geblieben?

http_www.captura-gmbh.com_site_2013-03-07-09-36-37_netzwerkpa

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