Die BaFin hat am 11.12.2015 die Agrofinanz aufgefordert, das von ihr unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und unverzüglich den Anlegern ihr Geld zurück zu zahlen. Dann folgt die ausdrückliche Klarstellung der BaFin, dass es für die Rückabwicklung nicht ausreichend ist, wenn der bisherige Vertrag gekündigt und ein anderer, den Kapitalgeber schlechter stellender Vertrag, abgeschlossen wird. Mit dem Angebot der Agrofinanz an ihre Anleger, die Verträge von der Farm Capital Management GmbH zu übernehmen, verstößt die Agrofinanz gegen die Anordnung der BaFin. Damit dürften auch die neuen Verträge ungültig und jederzeit kündbar sein.
Wie die Farm Capital Management GmbH die 9% bezahlen will ist mir schleierhaft. Es heißt im neuen Mietvertrag auch : die
vereinbarten Zahlungen hängt von der Ertragslage des Mieters ab??? Zudem wird in diesem Mietvertrag eine Nachrangvereinbarung zur Vermeidung eines sogenannten
Einlagengeschäftes im Sinne § 1 Kreditwesen
gesetzes verlangt – lauter große Unsicherheiten ich glaube
dieses Schiff wird untergehen
D.Intemann