Um dies zu beurteilen ist es letztlich noch zu früh, so Thomas Bremer von diebewertung.de und Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Langensalza. Natürlich ist da im Moment sehr viel Unruhe unter den Anlegern der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft nach dem man das Schreiben der Gesellschaft die Anleger erreicht hatte, nebst der aktuellen Pfandliste, die eigentlich mehr Fragen aufwirft als das sie Antworten gibt, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Langensalza.Trotzdem, man muss hier systematisch herangehen und Stück für Stück dann die Aufklärung des Vorgangs betreiben. Man muss auch die prospektgemäße Verwendung der Anlegergelder überprüfen und natürlich die Frage stellen wo denn die 55 Millionen Euro sind die man hetzt schon augenscheinlich als „nicht belegt“ bezeichnen kann. Die Pfandliste endet bei 57 Millionen Euro. Die letzte Bilanz der ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft weist unter dem Punkt Finanzanlagen einen Betrag von über 108 Millionen Euro aus. Hat die Gesellschaft hier möglicherweise Kosten von über 50 Millionen Euro gehabt, oder gibt es noch hohe Millionenbetröge auf Konten der Gesellschaft? Ich, so Dr. Thomas Pforr, rate jedem Anleger natürlich dazu sich rechtlichen Beistand einzuholen, denn das das eingezahlte Kapital vollständig seinen Weg zurück zu den Anlegern findet ist aus meiner Sicht unwahrscheinlich.