Start Allgemein Ostwind – eine intelligente und gute Kapitalanlage oder mit Totlaverlustrisiko verbunden?

Ostwind – eine intelligente und gute Kapitalanlage oder mit Totlaverlustrisiko verbunden?

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OSTWIND bietet Ihnen ab sofort  die Möglichkeit, sich bei unseren  neuen Windprojekten finanziell  zu beteiligen – an ausgesuchten  und windstarken Standorten  in Deutschland. Machen Sie die  Energiewende zu Ihrem Gewinn –  mit einer Windbeteiligung  zum attraktiven Zinssatz. Das kann man nachlesen auf der Internetseite des Unternehmens. Aber interessant ist bei jeder Werbung immer das Unternehmen, welches dahintersteht und wie erfolgreich das ist. Dazu schaut man natürlich gerne einmal in die Bilanz des Unternehmens. Das haben wir auch hier getan, aber machen Sie sich ein eigenes Bild. Durchwachsen, so könnte man die Ergebnisse der Beteiligungen mit den Ergebnissen bezeichnen. Nicht jedes Investment scheint da für den Anleger zu funktionieren. Genau darüber sollte sich jeder Anleger bei der Zeichnung einer Kapitalanlage beim Unternehmen Ostwind im Klaren sein. Bedenken sollte man auch, dass es gerade in den aktuellen Meldungen zu lesen war, dass die Einspeisevergütung von Windkraftanalgen gekürzt werden soll, da zu vieler solcher Anlagen gebaut wurden. Ob es dann KLUG ist, dann in ein Überangebot zu investieren, das ist Ihre Entscheidung.

Bundesnetzagentur (opm) – Zum 1. April 2016 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent zum 1. April 2016 gekürzt werden.

Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.712 Megawatt erneut deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Bei Biomasse bewegt sich der Zubau mit 67 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. Dieser ist in diesem Fall früher angesetzt als bei Photovoltaik, so dass die Förderhöhe früher berechnet und bekannt gegeben werden kann. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bun

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