Eine ganz spannende Frage aus unserer Sicht, denn manche Nachrangdarlehensgeber haben dann sicherlich mit ihrem Geschäftsmodell ein echtes Problem, eine genehmigtes Produkt zu den Rahmenbedingungen der BaFin (Kleinanlegerschutzgesetz) werden nicht alle bekommen, eher die wenigsten. Was passiert denn dann dort? Nun, einige werden dann sicherlich zunächst einmal ihre Zahlungen an Kunden einstellen müssen, denn es kommt ja kein frisches Geld mehr rein, und Nachrangdarlehen dürfen ja nur dann Zahlungen an ihre Anleger leisten, wenn dadurch die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet wird. Kommt kein frisches Geld ins Unternehmen, könnte genau das aber passieren. Die Ausgaben bleiben oft im selben Umfang vorhanden, wie zu dem Zeitpunkt, als noch Geld in die Kassen kam. Das Liquiditätspolster dieser Unternehmen dürfte dann auf die Dauer sehr klein werden, damit das Risiko einer Insolvenz eines solchen Unternehmens natürlich steigen. In letzter Konsequenz wären dann die Anlegergelder gefährdet bzw. verloren. Wichtiger aber ist noch, dass man nach einem Jahr letztlich der Genehmigungsbehörde nachweisen muss, dass das eigene Geschäftsmodell auch funktioniert und die Zahlen im Prospekt nicht nur eine „Seifenblase“ waren. Das wird sicherlich noch schwieriger werden, denn auch bei Nachrangdarlehen wurden oft Zinsen an die Anleger aus frischem Geld der Anleger ausbezahlt. Denn innerhalb von 6 Monaten dann mit einem Zielinvestment die Renditen erzielen zu können, die man braucht, um alle Zusagen auch korrekt einhalten zu können, muss man eigentlich dann oft „Merlin“ im Unternehmen beschäftigt haben.
Aber so viele Merlins gibt es gar nicht auf dem Markt, blöd für das Unternehmen, aber kann man nun mal nicht zu ändern. Innerhalb von vielen Gesprächen mit uns bekannten Rechtsanwälten haben wir genau das einmal thematisiert und um deren Meinung gebeten. In über 90% der Antworten hat man unsere Einschätzung hier bestätigt. Keine schönen Aussichten für Anleger 2016.
Aber auch Vermittler sind hier gefragt. Vermittler, die ebensolche Finanzmarktprodukte an ihre Kunden vermittelt haben, dann möglicherweise irgendwann im Regen stehen könnten, wenn das Produkt „platzt“. Denn die eigene Vermögensschadenhaftpflicht wird dafür nicht aufkommen – im Zweifelsfall bleibt dann nur noch der Gang zum Insolvenzgericht.