Eine ungewöhnliche Warnung, die man dort auf Anwalt.de lesen kann. Eine Warnung vor den Beratungsanrufen einer Bank, der Postbank. Ist das nur eine Privatfehde, oder muss man wirklich jetzt schon vor solchen Anrufen warnen? Nun, grundsätzlich ist eine Beratung durch einen Banker nicht besser oder schlechter als die eines Vermittlers, der die Erlaubnis nach 34fGeWO hat. Trotzdem ist da ein Unterschied, denn die Bank genießt immer noch einen anderen Vertrauensstatus als der „gewöhnliche, freie Vermittler“. Banken, und das wissen wir aus der jüngeren Vergangenheit, beraten auch nicht besser oder schlechter als die freien Berater im Finanzvertrieb und die Produkte waren in der Vergangenheit oft identisch. Im Zuge der Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung bei geschlossenen Beteiligungen kommt es immer wieder dazu, dass die Postbank Finanzberatung AG unter Umgehung der Anwälte der Kanzlei Helge Petersen & Collegen direkten Kontakt mit deren Mandanten aufnimmt. Abgesehen davon, dass dieses Vorgehen mit der gängigen Praxis, dass der bevollmächtigte Anwalt anstelle des Mandanten mit der gegnerischen Partei korrespondiert, rät die Kanzlei Helge Petersen & Collegen dringend davon ab, ein Telefonat mit der Postbank Finanzberatung AG ohne Rechtsbeistand zu führen. Es steht zu befürchten, dass der Versuch unternommen wird, den Mandaten eine bankgünstigere Vergleichsvariante anzubieten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der Inhalt des Telefongesprächs sich für den Mandanten vor Gericht nachteilig auswirken könnte. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen beweist seit nun knapp zwei Jahren mit wachsendem Erfolg in Gerichtsverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG, dass es sich lohnt, für seine Ansprüche einzutreten. Wir berichten darüber regelmäßig auf unserer Internetpräsenz.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-warnt-vor-telefonaten-mit-der-postbank-finanzberatung-ag_075210.html